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Wärmepumpenstrom kostet künftig maximal 28 Cent/kWh

Bundesregierung ändert das Strompreisbremsen-Gesetz und deckelt die Kosten für Heizstrom von Wärmepumpenhaushalten.

Die Bundesregierung hat die Energiekosten für Haushalte mit Wärmepumpen gedeckt. Wärmepumpenstrom kostet künftig somit maximal 28 Cent/kWh. Das Bundeskabinett beschloss die Anpassungsänderung zum Gesetz zur Strompreisbremse. Die Änderung gilt als ein bedeutender Schritt in Richtung Reduzierung der Energiekosten für Haushalte, die Wärmepumpen nutzen. Die Änderung behebt die Ungleichheit und Ungerechtigkeit, mit der Wärmepumpenhaushalte konfrontiert sind.

Die Anpassung des Referenzpreises für Wärmepumpenstrom (Niedertarife) auf 28 Cent pro Kilowattstunde bietet spürbare Entlastung für Wärmepumpennutzer. Die Änderung sorgt zudem für mehr Klarheit hinsichtlich der Berücksichtigung von neu installierten Wärmepumpen in der Strompreisbremse. Der Bundesverband Wärmepumpe begrüßt die Änderungen, fordert jedoch weiterhin langfristige Entlastung bei den Strompreisen, um den Übergang von Gas auf Wärmepumpen zu fördern, was für den Klimaschutz und die Energieunabhängigkeit unerlässlich ist.

Laut BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel behebt der Entwurf der deutschen Regierung wesentliche Konstruktionsfehler im Strompreisbremsengesetz, das im Dezember unter großem Zeitdruck verabschiedet wurde. Ein wichtiger Fehler war die häufige Verwendung einer zu niedrigen Jahresverbrauchsprognose zur Berechnung des Entlastungskontingents. Dadurch fielen zahlreiche Haushalte mit neu installierten Wärmepumpen durchs Raster und erhielten nicht ausreichend Vorteile von der Strompreisbremse. Haushalte, die von Gas auf Wärmepumpen umgestiegen sind, waren besonders betroffen.

Heiz- und Wärmepumpenstrom gedeckelt: Ungerechtigkeit beheben

Der Referenzpreis für Heizstrom wurde angepasst, um soziale Ungleichheiten zu korrigieren. Zuvor lag er bei 40 Cent pro Kilowattstunde, ähnlich wie beim Haushaltsstrom. Mit der neuen Änderung wird der Referenzpreis für Heizstrom und Niedertarife (Nachtstromtarife) auf 28 Cent pro Kilowattstunde gesenkt, für Netzentnahmestellen, die weniger als 30.000 Kilowattstunden pro Jahr verbrauchen. Der BWP begrüßt diese überfällige Änderung.

„In den letzten Jahren lagen die Heizstromtarife im Durchschnitt knapp über 20 Cent pro Kilowattstunde. Die Deckelung bei 40 Cent pro Kilowattstunde führte zu einer sozialen Schieflage, die nun korrigiert wurde. Dies ist eine wichtige sozialpolitische Maßnahme, die spürbare Entlastung für Endverbraucher bietet, die bereits in eine klimafreundliche Heizung investiert haben. Die deutsche Regierung sendet damit ein klares Signal“, so Sabel. Der BWP hatte bereits während des ursprünglichen Gesetzgebungsprozesses gefordert, Heizstromtarife auf einem niedrigeren Niveau als Haushaltsstromtarife zu deckeln.

Die Energiepreisbremsen sind hauptsächlich eine sozialpolitische Maßnahme für die verbleibende Dauer der staatlichen Preisdeckelung. Der BWP betont jedoch die Bedeutung von langfristigen Anreizen für den Umstieg auf erneuerbare Heizung mit Wärmepumpen und das Schaffen von Vertrauen in die zukünftige Preisentwicklung von Wärmestrom. Die hohen Steuern und Abgaben auf Strompreisen bieten ausreichend Spielraum, um Preise politisch zu gestalten. Angesichts der hohen Kosten im Zusammenhang mit der Umsetzung der Energiepreisbremsen, insbesondere für Energieversorger, sind Steuerentlastungen ebenfalls ein etabliertes und effizientes Instrument.

Lesen Sie hier, welche Wärmepumpen-Mythen und Irrtümer es gibt.

BWP fordert Senkung der Stromsteuer

Sabel weist darauf hin, dass eine signifikante Senkung der Strompreise im Zuge der laufenden Debatte über das Gebäudeenergiegesetz und mögliche zusätzliche Kosten für Bürger ein Schwerpunkt sein sollte. Durch die Senkung der Stromsteuer auf das zulässige Minimum von 0,1 Cent pro Kilowattstunde für Haushalte und die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Wärmestrom auf sieben Prozent können wichtige Anreize für den Einsatz von Wärmepumpen geschaffen werden. Maßnahmen zur Senkung der Strompreise wirken sich direkt auf die Verbrauchskosten aus und bieten Verbrauchern transparente und unmittelbare Entlastung.

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Die Entlastung der Haushalte beim Heizstrom um rund 200 Millionen Euro ist auf einen maximalen Verbrauch von 30.000 kWh begrenzt. Der Bundestag muss der Änderung des Strompreisbremsengesetzes aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz noch zustimmen.

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Quelle BMWK
% S Kommentare
  1. Ranfft, Wilfried sagt

    Hallo!
    Wann kommt das Gesetz durch den Bundestag mit 28 Cent/kWh für Elektroheizungen????
    Auf die Tagesordnung? Ich habe nichts finden können!

    Dringende Antwort erbeten bitte.

    Grüße von Wilfried Ranfft

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Wilfried,

      das Gesetz ist heute zur weiteren Beratung im Bundesrat. Siehe hier TOP 22: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/1033/tagesordnung-1033.html;jsessionid=EFC814510B3E98D5172D8A7F528C620E.1_cid339?nn=4732016#top-22

      VG von Martin

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