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Energiewende: Habeck verspricht sinkende Strompreise im Osten und Norden

Verbraucher in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt werden am stärksten von Netzentgelten entlastet.

Sinkende Strompreise versprochen: Die Bundesnetzagentur arbeitet an einem neuen, fairen Verteilungsmechanismus für regional anfallende Ausbaukosten der Stromnetze („Netzentgelte“). Das führt laut Wirtschaftsminister Dr. Robert Habeck zu sinkenden Netzentgelten im Osten und Norden – und damit geringeren Strompreisen für Verbraucher und viele Unternehmen. Bislang führte der Mechanismus dazu, dass die Regionen mit hohem Zubau an Wind- und Solaranlagen besonders hohe Netzentgelte hatten.

„Es ist gut, dass die Bundesnetzagentur jetzt dafür sorgt, dass die Netzkosten fairer verteilt werden“, sagte der Grünen-Politiker dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). „Die Bundesländer im Osten und im Norden Deutschlands sind bisher bei den Netzentgelten benachteiligt worden, und das, obwohl dort mit Wind- und Photovoltaikanlagen viel für die Energiewende getan worden ist.“ Sinkende Strompreise seien zu erwarten.

Im vergangenen Jahr 2023 kündigte die Bundesnetzagentur bereits an, die Regelungen zur Verteilung der Kosten zu überarbeiten. Am vergangenen Freitag veröffentlichte sie schließlich die aktualisierten Vorschriften.

Die Bundesnetzagentur sieht ein gestuftes Modell vor. Der erste Schritt ist die Ermittlung, ob ein Netzbetreiber von einer besonderen Kostenbelastung aus dem Ausbau der Erneuerbaren betroffen ist. Hierzu legt die Bundesnetzagentur eine Kennzahl fest. Diese setzt die ans Netz angeschlossene erneuerbare Erzeugungsleistung ins Verhältnis zur Verbrauchlast im Netzgebiet.

Finanzieller Ausgleich für Mehrbelastung

Die entlasteten Netzbetreiber erhalten einen finanziellen Ausgleich für die Mehrbelastung. Die Kosten hierfür können über alle Stromverbraucher bundesweit gleichmäßig verteilt werden.

Konkret beabsichtigt die Bundesnetzagentur, den Mechanismus nach § 19 StromNEV zu nutzen. Dieser bewirkt schon heute einen Ausgleich bestimmter Netzkosten zwischen allen Netznutzern. Die bisherige „§ 19-Umlage“ ist Bestandteil des Strompreises. Sie dient derzeit dazu, entgangene Erlöse eines Netzbetreibers auszugleichen, die entstehen, weil bestimmte Verbraucher ein reduziertes Netzentgelt zahlen.

Auf diese bestehende Regelung wird jetzt – laut BNetzA – bürokratiearm und rechtssicher aufgesetzt.  Der deutlichen Entlastung der betroffenen Regionen stehen damit überschaubare zusätzliche Kosten für alle Stromverbraucher gegenüber.

Habeck zu Netzentgelten: „Es war ungerecht. Das ändert sich nun.“

„Es war ungerecht, dass in diesen Gegenden Netzkosten höher waren als in Gegenden, die vom Ausbau durch billigen erneuerbaren Strom profitiert haben“, betonte Habeck. „Das ändert sich jetzt, auch in Sachsen und in vielen Regionen im Osten wird es durch die Senkung der Verteilernetzentgelte zu niedrigeren Preisen kommen.“

Lesen Sie auch: Energiewende: Erneuerbare Energie ersetzt fossile Quellen (cleanthinking.de)

Wie hoch die Entlastungen in den Bundesländern mit hohem Windkraft- und hohem Solarzubau genau ausfallen werden, ermittelt die Bundesnetzagentur derzeit. Einer ersten Schätzung zufolge werden, bezogen auf die Landesfläche, Schleswig-Holstein, Brandenburg und Sachsen-Anhalt am stärksten entlastet.

Sinkende Strompreise: Auch Verbraucher in Sachsen und Bayern profitieren merklich

Auch die Verbraucher in Sachsen werden merklich entlastet, ebenso Bayern mit seinen vielen Solaranlagen. Die von der Bundesnetzagentur ermittelten Mehrkosten sollen künftig bundesweit gleichmäßig fair auf alle Stromverbraucher verteilt werden.

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Quelle Bundesnetzagentur
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1 Kommentar
  1. Ralf Küßner sagt

    Grundsätzlich ist das ein interessantes Unterfangen, was in der Machbarkeit genau geprüft werden muss, um nicht andere zu benachteiligen.

    Einzig mit die Mitteilung am Tag der Wahlen in Thüringen und Sachsen zu veröffentlichen hat mal wieder etwas Geschmäckle !!

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