Erstmals ist durch die Bundesnetzagentur eine gemeinsame Ausschreibung über eine Leistung von 200 Megawatt erfolgt. Ergebnis: Solarkraftwerke erhielten 32 Zuschläge zu einem durchschnittlichen Preis von 4,67 Cent je Kilowattstunde. Windkraftanlagen hingegen erhielten keinen einzigen Zuschlag, weil sich die günstigste Lösung jeweils durchsetzt. Eine weitere Auktion in dieser Größenordnung soll dieses Jahr noch stattfinden.
„Die Ausschreibung ist ein wichtiges Instrument, um Kosteneffizienz zu erreichen. Das Ergebnis dieser gemeinsamen Ausschreibung zeigt, dass die Solarenergie in Deutschland derzeit sehr wettbewerbsfähig ist. Wir brauchen insgesamt einen ausgewogenen Mix der erneuerbaren Erzeugungstechnologien“, sagte der der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Thomas Bareiß,
Das EEG 2017 hat die Grundlage für das Pilotprojekt zu den gemeinsamen Ausschreibungen geschaffen. Jährlich werden zwei mal 200 Megawatt Leistung gemeinsam ausgeschrieben.
In der letzten reinen Solar-Ausschreibung lag dieser bei 4,33 Cent je Kilowattstunde. Der niedrigste Zuschlagswert liegt bei 3,96 Cent pro Kilowattstunde. Der höchste Zuschlagswert beträgt 5,76 Cent je Kilowattstunde. Von den Geboten, die einen Zuschlag erhalten haben, bezogen sich fünf in einem Umfang von 31 Megawatt auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Bayern und drei mit einem Umfang von 17 Megawatt in Baden-Württemberg.
Das EEG sieht gemeinsame Ausschreibungen mit Pilotcharakter vor, in denen Technologien in einen Wettbewerb treten. Es sind 54 Gebote eingegangen, davon 18 für Windenergieanlagen an Land und 36 für Solaranlagen.
Mit den Solaranlagen setzte sich diejenige Technologie durch, die ihr Kostensenkungspotential bereits in den vorangegangenen Ausschreibungen unter Beweis stellte. Bei den Geboten für Windenergieanlagen an weniger ertragsstarken Standorten kommt hinzu, dass anders als bei den regulären Ausschreibungen die Nachteile nach dem Zuschlagsverfahren nicht ausgeglichen werden.
In dem Ausschreibungsverfahren wurden die sogenannten Verteilernetzausbaugebiete als Instrument eingeführt. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden.
Diese Sonderregelung hatte keine erheblichen Auswirkungen auf die erfolgreichen Projekte. Die meisten Zuschläge befinden sich in den Verteilernetzausbaugebieten. Ohne diese Modifizierung hätte jedoch zumindest ein Gebot für Windenergieanlagen bezuschlagt werden können.
Ausschreibung: Gebote mit Volumen von 395 Megawatt
Die zur Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur eingegangenen Gebote hatten ein Volumen von 395 Megawatt. Damit war das Ausschreibungsvolumen von 200 Megawatt doppelt überzeichnet. Der mengengewichtete Gebotswert betrug für Solaranlagen 4,82 Cent pro Kilowattstunde und für Windenergieanlagen an Land 7,23 Cent je Kilowattstunde. Es mussten lediglich drei Gebote aus formellen Gründen ausgeschlossen werden.
Die nächste Ausschreibung für Windenergie an Land ist am 1. Mai 2018 – der nächste Gebotstermin für Solaranlagen ist der 1. Juni 2018.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.