Balkonkraftwerk anmelden: So einfach geht’s 2024
Balkon-Solaranlagen erfreuen sich wachsender Beliebtheit – kein Wunder, bieten sie doch eine unkomplizierte Möglichkeit, selbst erneuerbare Energie zu erzeugen. Während größere Photovoltaik-Anlagen oft mit einem Berg an Bürokratie verbunden sind, hat die Bundesregierung die Anmeldung von steckerfertigen Solaranlagen 2024 deutlich vereinfacht.
In diesem Artikel zum Thema „Balkonkraftwerk anmelden bzw. registrieren“ erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie Ihr Balkonkraftwerk anmelden und welche Erleichterungen es seit 2023 gegeben hat. So einfach geht’s 2024!
Was hat sich 2024 geändert?
Die Bundesregierung hat die Anmeldung bzw. Registrierung von Balkonsolaranlagen seit 2023 durch die Veränderung mehrerer Gesetze konsequent vereinfacht und entbürokratisiert. Dadurch gibt es jetzt endlich eine wirklich vereinfachte Anmeldung eines Balkonkraftwerks im Vergleich zu einer klassischen Photovoltaikanlage. Aber was genau hat sich 2024 geändert?
- Die beste Nachricht ist: Die Anzeige bzw. Anmeldung beim Netzbetreiber ist vollständig weggefallen. Diese Regelung gilt seit Mai 2024 und entstammt dem Solarpaket I des Bundeswirtschaftsministeriums.
- Auch die Registrierung im Marktstammdatenregister wurde deutlich vereinfacht. Statt rund 20 Angaben musst du jetzt nur noch fünf Angaben zu deinem Balkonkraftwerk machen. Hier geht’s direkt zum Anmeldeformular.
- Höhere Leistungsgrenze: Die Einspeiseleistung wurde von 600 auf 800 Watt erhöht. Das bedeutet, du kannst nun leistungsstärkere Balkonkraftwerke nutzen und mehr Solarstrom ins Netz einspeisen.
Die veränderten Regelungen zur Anmeldung Ihres Balkonkraftwerkes haben vor allem zwei Vorteile: Einerseits ist die Vereinfachung eine klare Zeitersparnis. Andererseits werden so Kosten reduziert, weil teilweise die Anmeldung von Elektrikern übernommen wurde.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung im Marktstammdatenregister
Die Anmeldung beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme der Balkon-Solaranlage erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt für den Prozess eine Registrierungshilfe bereit. Sie ist hier als PDF-Dokument herunterladbar.
Tippen Sie www.marktstammdatenregister.de ein, so sehen Sie die Startseite des Portals:
Klicken Sie im nächsten Schritt auf „Registrierung einer Anlage oder eines Marktakteurs“. Dann sehen Sie die folgende Ansicht:
Anschließend klicken Sie auf „Registrierung einer Solaranlage“. Auf der Nachfolgeseite entscheiden Sie sich für „Steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk)“:
Das Video zeigt die Anmeldung einer Solaranlage Schritt für Schritt als Tutorial. Die Bundesnetzagentur nennt den Prozess nicht Anmeldung, sondern „Registrierung“.
Im nächsten Schritt sind drei einfache Fragen zu beantworten:
Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, so registrieren Sie sich. Die weiteren Fragen sind obligatorisch. Diese Angaben werden zum Anlegen des Benutzerkontos benötigt:
Nach Anmelden und Einloggen klicken Sie auf „Einheit registrieren“. Bestätigen Sie, dass Sie Ihre Solaranlage privat betreiben, und wählen Sie aus, ob die Anlage bereits in Betrieb genommen wurde oder nicht. Anschließend klicken Sie auf „Registrierung starten“. Dort werden erneut Ihre persönlichen Daten abgefragt, denn Sie müssen sich zuerst als „Neuer Anlagenbetreiber“ registrieren.
Danach wird der „Standort der Anlage“ abgefragt – der beim Balkonkraftwerk wahrscheinlich identisch ist mit Ihrem Wohnsitz als Anlagenbetreiber. Das Setzen des Häkchens bei „Ja“ genügt also.
Und schließlich werden noch „Technische Daten“ abgefragt:
- Anzeige-Name der Solaranlage im MaStR (Vorauswahl: Balkonkraftwerk)
- Datum der erstmaligen Inbetriebnahme der steckerfertigen Solaranlage
- Anzahl der Module
- Gesamtleistung der Module (Angabe in Watt-peak)
- Wechselrichterleistung (Angabe in Watt)
- Zählernummer
Wenn Sie diese wenigen Daten eingegeben haben, ist Ihr Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister registriert.
Was ist das Marktstammdatenregister MaStR eigentlich?
Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist eine zentrale Datenbank, in der alle wichtigen Informationen über Energieerzeugungsanlagen und Marktteilnehmer in Deutschland gesammelt werden. Es wird von der Bundesnetzagentur geführt und dient dazu, Transparenz im Energiemarkt zu schaffen und die Energiewende zu unterstützen.
Auch Balkonkraftwerke müssen im MaStR registriert werden, damit die Behörden einen Überblick über die dezentrale Energieerzeugung haben und sicherstellen können, dass das Stromnetz stabil bleibt. Die Anmeldung im MaStR ist für alle Anlagenbetreiber verpflichtend, unabhängig von der Größe der Anlage.
Vorteile der Registrierung im MaStR
Förderung der Energiewende: Die Registrierung von Balkonkraftwerken im MaStR trägt zur Förderung der dezentralen Energieerzeugung und damit zur Energiewende bei.
Transparenz: Das MaStR ermöglicht eine bessere Übersicht über die gesamte Energieerzeugung in Deutschland.
Netzsicherheit: Die Daten aus dem MaStR helfen den Netzbetreibern, das Stromnetz stabil zu halten und Engpässe zu vermeiden.
Wichtige Hinweise und Tipps
Auch wenn das Anmelden Ihrer Balkon-Solaranlage durch das Solarpaket I deutlich vereinfacht wurde, gibt es dennoch einige wichtige Punkte zu beachten:
Rechtliche Bestimmungen
Informieren Sie sich vor der Installation und Inbetriebnahme Ihres Balkonkraftwerks über die aktuell geltenden rechtlichen Bestimmungen. Dazu gehören unter anderem:
- Maximal zulässige Leistung: Die Einspeiseleistung Ihres Kraftwerks darf 800 Watt nicht überschreiten.
- Technische Anforderungen: Die Balkon-Solaranlage und seine Komponenten müssen den geltenden technischen Normen und Sicherheitsstandards entsprechen.
- Anmeldung im Marktstammdatenregister: Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist weiterhin Pflicht.
- Mitteilung an den Vermieter: Wenn Sie zur Miete wohnen, informieren Sie Ihren Vermieter über die Installation der Balkon-Solaranlage.
Technische Anforderungen
Ihr Balkonkraftwerk muss bestimmte technische Anforderungen erfüllen, um eine sichere und störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. Achten Sie insbesondere auf folgende Punkte:
- VDE-AR-N 4105: Die Installation muss gemäß der Anwendungsregel VDE-AR-N 4105 erfolgen. Diese Norm legt die technischen Anforderungen für den Anschluss von Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz fest.
- NA-Schutz: Der Wechselrichter muss über einen geeigneten Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz) verfügen, um das Stromnetz vor Schäden zu schützen.
- CE-Kennzeichnung: Die Balkon-Solaranlage und seine Komponenten müssen eine CE-Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den europäischen Sicherheitsstandards bestätigt.
Sicherheit
Die Sicherheit steht bei der Installation und dem Betrieb der Solaranlage an erster Stelle. Beachten Sie folgende Sicherheitshinweise:
- Fachgerechte Installation: Lassen Sie die Installation idealerweise von einem qualifizierten Elektrofachbetrieb durchführen, um sicherzustellen, dass alle Sicherheitsvorschriften eingehalten werden.
- Sichere Befestigung: Befestigen Sie die Balkon-Solaranlage sicher und stabil, um ein Herunterfallen oder Beschädigungen zu vermeiden.
- Regelmäßige Wartung: Überprüfen Sie die Solarmodule und die Kabel regelmäßig auf Schäden oder Verschleiß und lassen Sie es bei Bedarf warten.
Versicherung
Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über die Installation der Solaranlage. Im Schadensfall sind Sie so abgesichert. Einige Versicherungen (wie die DEVK) bieten spezielle Zusatzversicherungen für Balkon-Solaranlagen an, die zusätzlichen Schutz bieten können.
Indem Sie diese Hinweise beachten, können Sie sicherstellen, dass Ihr Balkonkraftwerk sicher und regelkonform betrieben wird und Sie sorgenfrei von den Vorteilen der eigenen Stromerzeugung profitieren können.
Häufig gestellte Fragen: Balkonkraftwerk anmelden bzw. registrieren
Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden, wenn es weniger als 600 Watt hat?
Ja, auch wenn die Leistungsgrenze für Balkonkraftwerke kürzlich auf 800 Watt erhöht wurde, besteht die Pflicht zur Anmeldung im Marktstammdatenregister weiterhin für alle Anlagen, unabhängig von ihrer Leistung.
Was passiert, wenn ich meine Solaranlage nicht registriere?
Die Nichtanmeldung eines Balkonkraftwerks kann rechtliche Konsequenzen haben. Obwohl aktuell keine Bußgelder verhängt werden, riskieren Sie im schlimmsten Fall, dass Ihr Netzbetreiber die Anlage vom Netz trennt. Zudem verpassen Sie die Chance, einen Beitrag zur Energiewende zu leisten und die Transparenz im Stromnetz zu erhöhen.
Kann ich meine Balkon-Solaranlage auch nachträglich registrieren?
Ja, Sie können Ihr Balkonkraftwerk auch nachträglich im Marktstammdatenregister anmelden. Allerdings liegt die Frist, um mögliche Probleme zu vermeiden, bei vier Wochen nach Inbetriebnahme.
Brauche ich eine Genehmigung für mein Solarkraftwerk?
Nein, in der Regel benötigen Sie keine zusätzliche Genehmigung für den Betrieb eines Balkonkraftwerks, solange Sie die technischen Anforderungen und die Leistungsgrenze von 800 Watt einhalten.
Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist seit Mai 2024 entfallen. Das bedeutet, dass Sie Ihr Balkonkraftwerk ohne vorherige Genehmigung installieren und in Betrieb nehmen können.
Wichtig: Auch wenn keine Genehmigung mehr erforderlich ist, müssen Sie Ihr Balkonkraftwerk weiterhin im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
Was kostet die Registrierung meiner Balkon-Solaranlage?
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos.
Wie lange dauert das Registrieren im Marktstammdatenregister?
Die Anmeldung im Marktstammdatenregister ist kostenlos. Die Schritt-für-Schritt-Anleitung von Cleanthinking.de hilft dabei.
Zusammenfassung: Balkon-Solar-PV registrieren bzw. anmelden
Balkonkraftwerk anmelden ist im Jahr 2024 ein Kinderspiel geworden. Die Bundesnetzagentur hat die Registrierung im Marktstammdatenregister vereinfacht. Mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung von Cleanthinking ist die BKW-Anmeldung in wenigen Minuten erledigt.
Möchten Sie jetzt Ihr Balkonkraftwerk anmelden, um es im Marktstammdatenregister zu registrieren? Hier geht es los: https://www.marktstammdatenregister.de.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.
Hallo!
Bei Bayernwerk-Netz anmelden, ist so eine Sache, weil die wollen bei der Anmeldung auf ihrer Seite schon die Marktstammdatenregister Nummer für das Balkonkraftwerk haben.
Also wo soll man es denn jetzt zuerst anmelden???
Die andere Sache ist, das mit dem Inbetriebnahme Datum: Was soll man da eingeben, wenn Bayernwerk-Netz sagt, das erst der Zähler getauscht werden muss, bevor man es anschließen darf und die aber kein genaues Datum nennen können. So 2 bis 3 Monate nach Anmeldung war die Aussage.
Bayernwerk-Netz besteht auch auf eine Wieland-Steckdose.
Eben so kann man eine Drosselung (Leistungsbegrenzung) des Wechselrichters von 800 Watt auf 600 Watt, nur beim Marktstammdatenregister eintragen, aber nicht auf der Seite von Bayernwerk-Netz.
Das führt dann ja auch wieder zu Problemen.
Top – gibt einfach immer viel zu bedenken. Danke für die übersichtliche Liste!
Sehr, sehr gerne. Ich versuche, diese Seite ständig zu erweitern und zu verbessern. Immer her mit Input!