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Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge will Verkehrswende fördern

Bundestag gibt grünes Licht für Elektrokleinstfahrzeuge-Veordnung / Aus Electric Empire wird Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge

Noch sind Elektrokleinstfahrzeuge – vom E-Skateboard bis zum Elektrotretroller wie in Bamberg – in Deutschland nicht offiziell zugelassen. Weil diese Zulassung aber durch die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung kurz bevorsteht, hat sich in Berlin nun der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge gegründet. Die Interessenvertretung will die moderne und zukunftsfähige Verkehrswende fördern.

Der Bundesverband will als kompetenter Ansprechpartner für die Politik fungieren und die Legalisierung der kleinen Elektrofahrzeuge vorantreiben. Dabei sollen die Elektrokleinstfahrzeuge dazu beitragen, den Verkehrsinfarkt in den Städten zu verhindern. Jede Fahrt mit einem E-Scooter sei eine Fahrt weniger mit einem Auto, zumindest potenziell. Auch Hersteller von E-Scootern wie Bird rechnen gerne hoch, wie viele CO2-Emissionen durch die Sharing-Angebote eingespart werden können.

Der Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge indes kritisiert die Verordnung des Scheuer-Ministeriums: Sie sei Beleg dafür, dass man nur einzelne Fahrzeuge und Insellösungen zulassen wolle. Das werde dem Potential und den jetzt schon am Markt erhältlichen Lösungen bei weitem nicht gerecht. Mit der deutschlandweit ersten Demonstration zur Legalisierung hatte die Interessengemeinschaft Electric Empire schon Ende 2018 signalisiert, dass es eine wachsende Zahl von Nutzern gibt, die verschiedenste Elektrokleinstfahrzeuge legal bewegen wollen.

Elektrokleinstfahrzeuge sind keine Spielzeuge und wir Nutzer sind auch keine Raser oder Rowdys. Vielmehr wollen wir, sei es nun mit einem E-Roller, einem Elektroskateboard, einem Monowheel oder einem anderen EKF, unsere Fahrzeuge legal und im Einklang mit allen anderen Verkehrsteilnehmern nutzen.

Lars Zemke, Vorsitzender Vorstand von Electric Empire – Bundesverband Elektrokleinstfahrzeuge e.V.

Bundesregierung will Elektrkleinstfahrzeuge zulassen

Indes will die Bundesregierung die Verordnung zur Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen wie etwa Elektrotretrollern am Straßenverkehr geregelt haben. Das war die klare Botschaft des Staatssekretärs Steffen Bilder von der CDU vergangene Woche im Verkehrsausschuss. Von der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung erfasst werden sollen Fahrzeuge ohne Sitz oder selbst balancierende Fahrzeuge mit oder ohne Sitz, die eine Lenk- oder Haltestange haben, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 und 20 km/h liegt und die verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen im Bereich von Brems- und Lichtsystem erfüllen.

Laut dem Verordnungsentwurf sollen Elektrokleinstfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von mehr als 12 km/h grundsätzlich Radwege befahren und ab Vollendung des 14. Lebensjahrs genutzt werden können. Fahrzeuge mit bis zu 12 km/h dürfen auf Fußwegen und ab 12 Jahren genutzt werden. Eine Zulassungspflicht sieht der Verordnungsentwurf nicht vor, wohl aber eine Versicherungspflicht.

Was Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenk- oder Haltestange angeht – wie etwa Elektro-Skateboards -, so soll eine entsprechende Verordnung im Verkehrsministerium erarbeitet werden.



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