EEG 2021 soll zum Solar-Beschleunigungsgesetz mit Verdopplung der Ausbauziele auf 10 Gigawatt pro Jahr werden.
Die Diskussionen um die Novelle des Erneuerbare Energien-Gesetzes EEG 2021 gehen weiter: Jetzt hat der Bundesrat den Bundestag zu weitgehenden Nachbesserungen aufgefordert. So sollen Marktbarrieren für die Photovoltaik beseitig und der Ausbau der Solarenergie deutlich beschleunigt werden. Die Solarindustrie hat sich erfreut gezeigt – und fordert ein Solar-Beschleunigungsgesetz.
Wie wichtig der konsequente Ausbau von Wind- und Solarenergie ist, hat zuletzt die RethinkX-Studie gezeigt, die Tony Seba diese Woche präsentiert hat. Demnach ist klar: Ein Energiesystem aus Solar, Wind und Batterien wird günstiger, wenn mehr Erzeugungskapazität vorhanden ist. Seba spricht bei der Studie vom sogenannter Superenergie.
Auf welchen Ausbaupfad Deutschland einschwenkt, hängt entscheidend von der Novelle des Energiewende-Gesetzes EEG 2021 ab, das gerade im parlamentarischen Verfahren diskutiert wird. Während vergangenen Freitag insbesondere die SPD-Fraktion deutlich machte, im November aus dem jetzigen Reförmchen-Entwurf einen großen Wurf machen zu wollen, hat sich jetzt auch der Bundesrat zu Wort gemeldet.
Die Länderkammer fordert die Verdopplung des Ausbautempos erneuerbarer Energien, um die Klimaschutzziele erreichen zu können. Die Länderkammer forderte den Bundestag mit jeweils klaren Mehrheiten auf, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021) entsprechend zu überarbeiten. Ein Aspekt dabei: Abbau von Marktbatterieren.
Konkret hat die Länderkammer den Bundestag aufgefordert, den Ausbau der Photovoltaik auf durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr zu beschleunigen. Außerdem soll auf einen Systemwechsel bei der Vergabe von Marktprämien für den Ausbau von Solardächern auf Industrie- und Gewerbehallen weitgehend verzichtet werden.
Die geplante Einführung von Solardach-Ausschreibungen war zuvor bei Industrie- und Handelsverbänden wie z. B. der Deutschen Industrie- und Handelskammer, dem Handelsverband Deutschland und dem Bundesverband für Mittelständische Wirtschaft sowie von Marktforschern auf Unverständnis gestoßen.
Kommt ein Solar-Beschleunigungsgesetz?
Der Bundesverband Solarwirtschaft e. V. (BSW) und andere Verbände hatte den aus der Feder des Bundeswirtschaftsministeriums stammenden Gesetzesentwurf zum EEG 2021 zuvor scharf kritisiert. Die Organisation begrüßt nun die Beschlüsse des Bundesrats und appellierte an den Bundestag, aus dem Energiewende-Gesetz jetzt ein Solar-Beschleunigungsgesetz zu machen, das den Anforderungen des Klimaschutzes Rechnung trage.
Zusätzlich hat der Bundesrat bemängelt, „dass die Möglichkeiten des Eigen- und Direktstromverbrauchs mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf stark zurückgedrängt werden.“ Demnach sollen die technischen Anforderungen und Kosten für die solare Selbstversorgung und den Betrieb kleiner Solarstromanlagen gesenkt, und die Rechte sogenannter „Prosumer“ gestärkt werden. Diese Forderung entspricht auch der Ende 2018 verabschiedeten Richtlinie 2018/2001 des europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen. Diese muss bis Mitte 2021 in deutsches Recht umgesetzt werden.
Konkret forderte die Länderkammer in diesem Kontext mehrheitlich, auf die Erhebung einer anteiligen EEG-Umlage auf selbstverbrauchten Solarstromstrom bis zu einer installierten Anlagenleistung von 30 Kilowatt zu verzichten.
Der Einbau von Smart Metern soll bei Neuanlagen erst ab einer Leistung von sieben Kilowattpeak (kWp) statt wie im Gesetzesentwurf vorgesehen bereits ab einem kWp erfolgen und bei ausgeförderten Anlagen nicht erforderlich sein, so eine weitere Forderung des Bundesrates zur Nachbesserung des EEG 2021.
„Wir appellieren an die Mitglieder des Bundestages, sich die Beschlüsse der Länderkammer schnell zu eigen zu machen. Andernfalls würde sich der Zubau von Solardächern bereits im kommenden Jahr gegenüber 2020 drastisch reduzieren, droht bereits 2021 zudem die Stilllegung tausender bewährter Solarstromanlagen“, sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.