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EU-Klimaziel auf 55 Prozent verschärft: wann reagiert die Bundesregierung?

Bundesverband Erneuerbare Energien fordert jetzt eine rasche Reaktion auf das neue EU-Klimaziel.

In den vergangenen Monaten hatte es Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier beinahe gebetsmühlenartig wiederholt: Sobald die Europäische Union ihr Klimaziel anpasst, wird auch Deutschland etwa beim Ausbau der erneuerbaren Energien nachziehen. Doch trotz Ankündigung bei der Verabschiedung der EEG-Novelle ist im 1. Quartal 2021 keine Einigung in der Koalition erreicht worden. Doch jetzt wird es Ernst: Das EU-Klimaziel wurde von 30 auf 55 Prozent Treibhausgasminderung bis 2030 angehoben.

Am heutigen Mittwoch hat die Europäische Union ihr neues Klimaziel verabschiedet. Während das EU-Parlament 60 Prozent Treibhausgasreduktion beschlossen hatte, hatten Kommission und Rat danach für nett 55 Prozent gestimmt. Im Endeffekt blieb es dabei: Ziel der EU ist es nun, die Treibhausgas-Emissionen auf 55 Prozent zu senken. Bis 2030 und bezogen auf das Referenzjahr 1990.

Zahlreiche Wissenschaftler haben immer wieder angezweifelt, dass diese Zielsetzung reichen kann, das übergeordnete 1,5-Grad-Ziel in Angriff zu nehmen. „Die Berechnung der Einsparungen unter Einbeziehung von CO2-Senken mindert zudem die tatsächlichen Einsparungen auf 52,8 Prozent und erschwert das Ziel, die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen“, kommentierte Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie.

Jetzt komme es darauf an, in den anstehenden Anpassungen auf EU-Ebene, beispielsweise der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie, der Effizienz-Richtlinie, der Taxonomie und des Emissionshandels wirksame Instrumente zur Zielerreichung zu schaffen. Das neue Klimaziel erfordere in jedem Fall eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien – auch in Deutschland.

„Der Schlüssel sind die Erneuerbaren Energien, die bereits jetzt über alle Sektoren jährlich mehr CO2 einsparen als der gesamte Verkehrssektor ausstößt. Statt nur einige wenige Reparaturen im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes vorzunehmen, wie aktuell geplant, sind die handwerklichen Fehler und Hindernisse im EEG 2021 zu beseitigen, die den Ausbau der Erneuerbaren erheblich behindern“, so Peter. Das neue EU-Klimaziel fordere vor allem eine schnelle Anpassung des Ausbauziels und der -mengen.

„In seinem aktualisierten Szenario 2030 hat der BEE berechnet, dass der Bruttoendenergiebedarf für eine nationale THG-Minderung von 65 Prozent, basierend auf dem EU-Minderungsziel von 55 Prozent, eine Steigerung der Nutzung Erneuerbarer Energien um den Faktor 2,4 bedeutet“, sagte Peter.

Ein Anteil von 77 Prozent am Bruttostrombedarf von gesamt 745 Terawattstunden im Jahr 2030 ist erforderlich, um die EU-Klimaziele zu erreichen und die fossile Erzeugung von 329 Terawattstunden (2019) auf 169 Terawattstunden (2030) zu reduzieren. Vor allem PV und Windenergie sind zu entfesseln. Der bereits für das erste Quartal angekündigte Entschließungsantrag darf nicht in einem unzureichenden Stückwerk kleiner Reparaturen enden, sondern muss die Erneuerbaren Energien als tragende Säule des Energiemarktes sowie wichtigen Innovations- und Wirtschaftsfaktor stärken“, so Peter.

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