Gebäudeenergiegesetz: Heizen mit mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien

Wie das GEG 2023 bis zu 40 Millionen Tonnen CO2 einspart und damit zum Klimaschutz beiträgt.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 regelt, wie Deutschland künftig überwiegend mit erneuerbaren Energien heizen wird. Denn 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen hängen unmittelbar mit Wärme und Heizungen zusammen – und sollen bis 2045 entscheidend reduziert werden. Im Zentrum des Gesetzes steht der effiziente Einsatz von Wärmepumpen, Solarthermie, Photovoltaik, aber auch die Nutzung erneuerbarer Fernwärme.

Das neue Gebäudeenergiegesetz In a nutshell: GEG 2023

  • Im Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht es um die energetischen Anforderungen an beheizte und klimatisierte Gebäude.
  • Das Gesetz ist weder ein Heizungsverbotsgesetz noch enthält es eine sofortige Austauschpflicht
  • Das GEG 2023 hat zum Ziel, den Anteil erneuerbarer Energien in Gebäuden nachhaltig und effizient zu steigern.
  • Es geht um die enge Verzahnung mit dem Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung.
  • Eigentümer von Bestandsgebäuden müssen bestimmte Nachrüst- und Austauschpflichten erfüllen.
  • Beim Neubau und beim Austausch defekter Heizungen („Havarie“) gibt das neue GEG 2023 bestimmte Anteile an regenerativen Energien vor, die das Gebäude zum Heizen verwenden muss.

In ab 2024 eingebauten Heizungen muss laut Entwurf sichergestellt werden, dass ab 2029 mindestens 15 Prozent, ab 2035 mindestens 30 Prozent und ab 2040 mindestens 60 Prozent der Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird.

Wichtig: Hier werden Regelungen des GEG 2023 beschrieben, die noch im Parlament diskutiert werden. Die Informationen beziehen sich auf den abstimmungsreifen Entwurf vom Gebäudeenergiegesetz, der im am 8. September verabschiedet wird.

Novelle des Gebäudeenergiegesetz zur Wärmewende

Was sagt das Gebäudeenergiegesetz? Beim GEG 2023 handelt es sich nicht um eine Art Heizungsverbot. Es gibt keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen. Diesen Eindruck möchten aber bestimmte Parteien etwa der Springer-Medien Bild und Welt erwecken. Es handelt sich um den Versuch, die Abkehr von fossilem Gas und fossilem Heizöl in die Zukunft zu verlagern. Grundsätzlich kann die bestehende Heizung bis zu einem Defekt oder bestimmten Altersgrenzen erhalten bleiben.

Die Novelle des bisherigen GEG 2023 rammt lediglich eine Leitplanke ein: Heizungen, die neu eingebaut werden (im Neubau oder bei Defekt im Bestandsgebäude), müssen nach neuer Vorgabe mit erneuerbaren Energien verbunden sein – und zwar zu 65 Prozent. Die realistischsten Möglichkeiten für Heizungen nach dem GEG 2023 sind das Heizen mit Wärmepumpen einerseits und die Versorgung mit Wärme über Fernwärmeleitungen. Hier sorgt die jeweilige Stadt oder Kommune dafür, dass die Wärme erneuerbar ist.

Welche Heizungen erlaubt das neue Gebäudeenergiegesetz?

Die Möglichkeiten, um die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes für Bestandsgebäude wie Altbau zu erfüllen, sind – entgegen der veröffentlichen Meinung – vielfältig:

  • Nutzung erneuerbarer Fernwärme über ein Wärmenetz
  • Mit elektrischer Wärmepumpe, also Strom, heizen
  • Eine Stromdirektheizung, also etwa Infrarot-Heizung, einsetzen
  • Hybridheizungen verwenden: Gas- oder Ölkessel etwa mit einer Wärmepumpe für Heizung oder Warmwasser-Bereitung, Strom-Heizstab oder Solarthermie kombinieren
  • Einsatz von H2-Ready-Gasheizungen. Diese müssen auf 100 Prozent Wasserstoff umrüstbar sein. Ab 2030 Nachweis 50 Prozent Biomethan oder ab 20356 65 Prozent Wasserstoff.
  • Bestandsgebäude: Biomasseheizung, mit erneuerbaren Gasen betriebene Gasheizung (Biomethan, biogenes Flüssiggas, Wasserstoff)

Um niemanden beim Einbau einer neuen Heizung zu überfordern, setzen die federführenden Ministerien Wirtschaft & Klimaschutz sowie Bau auf großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen. Bei einer Heizungshavarie greift eine Übergangsfrist von 3 Jahren – bei Gasetagenheizungen von bis zu 13 Jahren. Zwischenzeitlich kann eine zum Beispiel gebrauchte, fossil betriebene Heizung verbaut werden. Ist ein Anschluss an ein Fernwärmenetz durch die jeweilige Kommune absehbar, gilt eine Übergangszeit von bis zu 10 Jahren.

Auch altersbedingt kann es vereinfachte Ausnahmen geben. Ein mehr als 80-Jähriger ist ohne Antrag von den Regelungen des Gesetzes ausgenommen., sofern er als Gebäudeeigentümer ein Haus mit bis zu sechs Wohnungen selbst bewohnt, Ist jemand jünger, muss er einen Antrag einreichen, um ebenfalls ausgenommen zu werden. Eine ähnliche Regelung gilt beim Austausch von Etagenheizungen für Wohneigentümer.

Hauseigentümer, die unsicher sind, wie sie auf das Gebäudeenergiegesetz reagieren sollen, können sich beispielsweise an das Cleantech-Startup ENTER aus Berlin wenden, das mithilfe digitaler Technologien die energetische Sanierung gezielt vereinfacht. Wer mehr über die Technologie der Wärmepumpe erfahren möchte, findet hier 19 Wärmepumpen-Mythen im Detail.

Rund um das Heizungsgesetz gibt es reichlich politischen Streit insbesondere zwischen der FDP und Wirtschaftsminister Robert Habeck von den Grünen. Mehr zum Lindner-Habeck-Streit gibt es in diesem Beitrag.

Der ursprüngliche Regierungsentwurf war durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vor allem dahingehend verändert worden, dass Regelungen zur Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung inklusive Übergangsregelungen aufgenommen wurden.

Schwung für die Wärmepumpe als disruptive Technologie

Das durch die FDP und die Ampel insgesamt abgeschwächte Gebäudeenergiegesetz bringt trotzdem reichlich Schwung für die Wärmepumpe als disruptive Technologie mit. Die Einbeziehung der kommunalen Wärmeplanung ist sinnvoll – es ist ein längst überfälliger Schritt, dass die Kommunen sich über eine Abkehr von fossilen Energieträgern, insbesondere Erdgas und Erdöl, beim Heizen Gedanken machen.

Laut einer EON-Umfrage zeigt sich jeder dritte Hausbesitzer bereit für einen Wechsel der eigenen Heizung und die Nutzung einer Wärmepumpe. Voraussetzung? Hohe staatliche Förderung – genau diese hat die Bundesregierung mit Zuschüssen von bis zu 70 Prozent angeschoben. Daneben werden perspektivisch auch sinkende Anschaffungskosten und weniger Bürokratie bei der Beantragung der Förderung als Treiber genannt.

Das Einsparpotenzial des Gebäudeenergiegesetzes liegt bei Umstieg auf die Wärmepumpe bei mindestens 30 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Der breite Einbau von Wärmepumpen erhöht die Ausbaugeschwindigkeit der erneuerbaren Energien – denn viele Gebäudeeigentümer werden im Zuge des Umbaus auch gerade darüber nachdenken.

Dass klimafreundliches Heizen ein wichtiger Meilenstein für das Gelingen der Energiewende ist, sieht jeder zweite Befragte so. Welche Auswirkungen ein Umstieg auf Wärmepumpen konkret hätte, hat E.ON im Rahmen des E.ON Zukunftsindex kürzlich berechnet: „Würden alle Hausbesitzer umsteigen, die aktuell noch mit fossilen Brennstoffen heizen, ließen sich damit insgesamt fast 30 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen. Das zeigt, wie groß der Hebel der Wärmepumpe ist. Unsere aktuelle Umfrage unterstreicht, dass es den Hausbesitzern vor allem um eine passende, niederschwellige Förderung geht“, betont Filip Thon, CEO von E.ON Energie Deutschland.

Das Gebäudeenergiegesetz GEG 2023 gibt also mächtige Schwung für die Wärmepumpe als disruptive Technologie. Wie wichtig das ist, betont auch Bastian Gierull, der CEO von Octopus Energy in Deutschland: „Deutschland hat sich zu lange über Heizungen gestritten. Verheizt wurde dabei vor allem die Reputation der Wärmepumpe. Sie bleibt ein Schlüssel für die nachhaltige Dekarbonisierung des Wärmesektors und darf nicht weiter zum parteipolitischen Spielball verkommen. Bei steigenden Gaspreisen und attraktiver Förderung ist die Wärmepumpe nicht nur umweltfreundlicher, sondern in vielen Fällen auch finanziell vernünftiger als ihre fossilen Alternativen. Damit schützt das GEG in Zukunft auch vor privaten Fehlinvestitionen.”

FAQ – Häufige Fragen zum Gebäudeenergiegesetz

Wie ist die Ausgangslage der Wärmewende in Deutschland?

Derzeit wird der Gebäudestand überwiegend fossil beheizt. Kein anderes Land in Europa hat eine größere Abhängigkeit von Gas als Deutschland. Konkret verfügen noch 3/4 der Gebäude über eine fossile Heizungsanlage. Von insgesamt 41 Millionen Haushalten heizen fast 50 Prozent mit Erdgas. Knapp ein weiteres Viertel nutzt Heizöl. Der Anteil der Fernwärme liegt bei 14 Prozent – allerdings nicht überwiegend erneuerbare Fernwärme. Stromdirektheizungen wie etwa Infrarotheizungen und Wärmepumpen haben einen kleinen Anteil von jeweils weniger als drei Prozent. Zumindest der Anteil der Wärmepumpen nimmt aber zu.

Deutschland will nach dem Klimaschutzgesetz bis 2045 treibhausgasneutral werden. Hierzu dient die Wärmewende im Gebäudebestand als wichtiges Instrument. Die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes dient zur gezielten Beschleunigung der Wärmewende.

Gibt es einen Zwang zum Heizungstausch und ein Verbot von Öl- und Gasheizungen?

Nein, weder noch. Es gibt ab 2024 kein generelles Verbot von Öl- und Gasheizungen. Aus vielen Gründen, unter anderem aufgrund des Emissionshandels ETS II ab 2027, ist es aber keine besonders schlaue Idee mehr, rein auf eine Öl- oder Gasheizung zu setzen. Warum speziell eine Öl-Heizung eine Kostenfalle ist, ist hier beschrieben. Daneben gibt es auch keinen Zwang zum Heizungstausch – in vielen Fällen ist es aber ratsam, zumindest mittelfristig jede fossile Heizung mindestens um erneuerbare Komponenten zu ergänzen.

Wie dramatisch die Preise für Heizöl, Erdgas und Benzin/Diesel steigen werden durch den nationalen CO2-Preis zunächst und den Europäischen Emissionshandel ETS II ab 2027 hat das wissenschaftliche Institut Mercator errechnet: „Der entsprechende Preisanstieg, im Jahr 2040 schon 400 Euro je Tonne CO2, bedeutet für eine mittlere vierköpfige Stadt-Familie von heute an auf 20 Jahre gerechnet 15.300 Euro zusätzlich für die Gas-, 18.500 Euro für die Ölheizung und 12.600 Euro fürs Verbrennerauto.“

Mehr zu der Studie des MCC gibt es hier.

Welche Förderung für neue Heizungen und Sanierungen gibt es?

Die Bundesregierung hat sich als Ergänzung zum Gebäudeenergiegesetz auf ein neues Förderkonzept für erneuerbare Wärme geeinigt. Als Grundlage und Ausgangspunkt dient die bestehende „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG). Das BEG wird weiterentwickelt, um sich an die neuen gesetzlichen Anforderungen anzupassen und mögliche Härtefälle effektiver zu adressieren. Mit der vorgeschlagenen Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wird die verpflichtende Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich durchgesetzt. Konkret muss ab dem 1. Januar 2024 jede neu installierte Heizungsanlage zu mindestens 65 % mit erneuerbarer Energie betrieben werden. Folglich wird auch die Förderung entsprechend angepasst.

Es gibt weiterhin im Rahmen der BEG eine Grundförderung für alle Bürgerinnen und Bürger im selbstgenutzten Wohneigentum sowie private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten, davon eine selbst bewohnt) für den Tausch einer alten fossilen gegen eine neue klimafreundliche Heizung. Der Fördersatz beträgt künftig einheitlich 30 % für alle Erfüllungsoptionen. 

Zusätzlich zu dieser Grundförderung gibt es für Bürger für den Austausch ineffizienter Heizungen Klimaboni. So erhalten Bürgerinnen und Bürger, die nach dem neuen GEG 2023 durch Ausnahmeregelungen nicht zum Tausch ihrer alten Heizung verpflichtet wären zusätzlich 20 % Förderung. Einen gleichhohen Bonus erhalten auch Empfänger einkommensabhängiger Transferleistungen (beispielsweise Wohngeldempfänger).

Und diejenigen, die verpflichtet sind eine neue Heizung einzubauen und die gesetzliche Anforderung übererfüllen, erhalten zusätzlich 10 % Förderung. Auch bei Havariefällen wird zur Grundförderung ein Zuschlag von 10 % gewährt, wenn die Anforderung übererfüllt wird. Mit Förderkrediten für den Heizungstausch stehen zudem Möglichkeiten zur Verfügung, die finanziellen Belastungen zeitlich zu strecken. Zudem wird es auch künftig Möglichkeiten der steuerlichen Abschreibung als alternatives Instrument weiterhin geben. 

Zudem gibt es neben der Zuschussförderung neue zinsgünstige Kredite für den Heizungstausch. Alternativ bleibt ebenfalls die steuerliche Abschreibung erhalten. Mehr zu den Förderbedingungen im Gebäudeenergiegesetz gibt es hier auf den Seiten der Bundesregierung.

Wann tritt das Heizungsgesetz GEG 2023 in Kraft?

Das Gesetz wird nach der Sommerpause im September verabschiedet und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Der Gebäudeenergiegesetz Entwurf ist somit ein zentrales Instrument der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und dient der Umsetzung der europäischen Gebäuderichtlinie sowie der Zusammenführung der bis dahin geltenden Energieeinsparverordnung (EnEV), des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) und des GEG.

Die parlamentarischen Beratungen sind abgeschlossen. Das GEG 2023 ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz aus dem Jahr 2020, das einen Standard für Niedrigstenergiegebäude festlegte. Die 1. Lesung des neuen GEG 2023, das 2024 in Kraft treten soll, ist für Ende Mai vorgesehen.

Die Regelungen des GEG sollen für Neubauten ab dem Jahr 2024, für Bestandsbauten in Gemeinden mit mehr als 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2026 und in Bestandsbauten in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern ab dem 30. Juni 2028 gelten, wenn nicht bis dahin eine kommunale Wärmeplanung vorliegt.

Gebäudeenergiegesetz zum Download

Der Entwurf vom Gebäudeenergiegesetz steht hier als Dokument zum Download zur Verfügung. Er umfasst derzeit 165 Seiten und bezieht sich auf den Status, wie das Gesetz von der Bundesregierung Mitte Juni 2023 zur ersten Lesung in den Deutschen Bundestag eingebracht wurde. Hier ist das Heizungsgesetz bei „Gesetze im Internet“ zu finden: GEG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

In den parlamentarischen Beratungen kam es zu zusätzlichen Änderungen, auf die sich die Ampelfraktionen geeinigt haben – hierzu gibt es für die abschließende Abstimmung über das GEG 2023 am 8. September 2023 einen Entschließungsantrag.

Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.

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