Heizungsförderung 2024: Welche KfW-Zuschüsse gibt es für Wärmepumpe und Co.?
KfW-Anträge zur Bezuschussung einer neuen, klimafreundlichen Heizung mit Sockelförderung, Effizienz-, Sozial-, und Klima-Geschwindigkeitsbonus sowie Konjunktur-Booster können gestellt werden.
Die Bundesregierung hat die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes 2024 mit einer umfassenden Heizungsförderung 2024 flankiert: Bis zu 70 Prozent der Kosten für den Heizungstausch gibt es als staatlichen Zuschuss der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau). Diese Förderung etwa für den Einbau einer klimafreundlichen Wärmepumpe erhalten vor allem private Hauseigentümer, die besonders zügig handeln. Der Artikel zum Thema Heizung Förderung 2024 zeigt, welche Heizungsarten gefördert werden, wo es ab wann die Anträge gibt – und welche Technologien nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen eine Förderung oder keine Unterstützung erhalten.
Die Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude ist im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und somit ist die Heizungsförderung ab 2024 in Kraft getreten.
Die wichtigste Nachricht: Seit dem 27. Februar 2024 ist es möglich, Anträge für 30 bis 70 Prozent Zuschuss zum Einbau einer neuen Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau einzureichen. Der Zuschuss gilt bis zu einem Investitionsbetrag von 30.000 Euro.
Privatpersonen, die ein Einfamilienhaus bewohnen (private Selbstnutzer), können nun bei der KfW einen Antrag auf Förderung für den Austausch ihrer Heizungsanlage stellen. Es werden großzügige Zuschüsse gewährt: Der Einbau einer umweltfreundlichen Holz- oder Pelletheizung, Wärmepumpe oder Solarthermieanlage wird mit 30 bis 70 Prozent gefördert, jedoch mindestens mit 30 Prozent.
Entscheidend ist, dass der Ausbau von alten Öl- und Gasheizungen sowie der Einbau von Heizungen gefördert wird, die zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. „Der Start der Förderung ist ein wichtiges Signal: Bei Investitionen in klimafreundliche Heizungen greifen wir den Bürgerinnen und Bürgern im Land unter die Arme und unterstützen mit großer finanzieller Kraft des Staates. Das ist entscheidend, denn wir müssen beim Klimaschutz im Gebäudebereich vorankommen“, so Bundesklimaschutzminister Robert Habeck (mehr zu seiner Bilanz 2023).
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Welche KFW Zuschüsse gibt es 2024?
Der Einbau von energieeffizienten Wärmeerzeugern und Heizungsunterstützungsanlagen wird unterstützt, ebenso wie der Anschluss an ein Gebäudenetz oder Wärmenetz.
Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise
Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt, - das Wohngebäude fällt nach Umsetzung aller Maßnahmen unter den Anwendungsbereich
des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - mit dem Vorhaben wird die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder der Anteil
erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes erhöht, - der Einbau der Heizung beziehungsweise der Netzanschluss wird mit einer Optimierung
des gesamten Heizungsverteilungssystems verbunden.
Nicht gefördert werden: - Eigenbauanlagen und Prototypen (Anlagen, die in weniger als vier Exemplaren betrieben
werden) sowie - gebrauchte Anlagen und Anlagen mit wesentlich gebraucht erworbenen Anlageteilen.
30 Prozent Sockelförderung, 5 Prozent Effizienzbonus
Die wichtige Grundlage ist, dass es bei der Heizungsförderung 2024 eine Sockelförderung (Grundförderung) von 30 Prozent (!) gibt. Und zwar für alle Hauseigentümer, die ihre Gas- und Ölheizung austauschen. Um die alte Gas- und Ölheizung zu ersetzen, können dann etwa Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Wasserstoffheizungen und Pelletheizungen eingebaut werden.
Dazu muss gesagt werden, dass es bislang keine Wasserstoffheizungen auf dem Markt gibt, die H2-Ready sind, also für Wasserstoff vorbereitet.
Effizienzbonus
Wichtig dabei: Wer Erdwärmepumpen oder klassische Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel einbaut, der erhält zusätzlich einen Effizienzbonus. Sockelförderung und Effizienzbonus summieren sich dann bereits auf 35 Prozent der Investition.
- Erdwärmepumpen und Luft-Wasser-Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel erhalten einen Effizienzbonus.
- Sockelförderung und Effizienzbonus addieren sich auf 35 Prozent der Investition.
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Einkommensbonus
Selbstnutzenden Eigentümer*innen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro wird für deren selbstgenutzte Hauptwohneinheit oder alleinige Wohneinheit ein zusätzlicher Bonus von 30 Prozent bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten gewährt.
- Haushalte mit geringerem Einkommen werden bei der Transformation und Wärmewende unterstützt.
- Bundesregierung beschließt zusätzliche 30 Prozent Förderung für einkommensschwache Haushalte.
- Einkommensgrenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 40.000 Euro (50.000 Euro brutto).
Emissionsminderungszuschlag
Der Zuschlag wird für die Errichtung von Biomasseanlagen gewährt, wenn sie nachweislich den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten. Der Zuschlag wird für Biomasseanlagen unabhängig von der Höchstgrenze der förderfähigen Gesamtkosten gewährt. Der Zuschlag beträgt pauschal 2.500 Euro.
Wird ein Emissionsminderungszuschlag beantragt, so reduzieren sich die förderfähigen Gesamtkosten, die für die Zuschussberechnung der Grundförderung und Bonusförderung berücksichtigt werden, um pauschal 2.500 Euro. Die förderfähigen Gesamtkosten müssen nach Abzug mindestens 300 Euro (brutto) betragen.
Wer also Sockelförderung, Effizienzbonus und den Sozialbonus in Anspruch nimmt, muss nur etwa ein Drittel der Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel selbst tragen. Den Rest übernimmt der Staat.
Wer schnell ist, erhält mehr Förderung
Doch das ist nicht alles: Wer sich entscheidet, seine Heizung bis Ende 2028 auszutauschen, erhält einen Klima-Geschwindigkeitsbonus. Für Anträge bis einschließlich 31.12.2028 beträgt der Klimageschwindigkeitsbonus 20 Prozent bezogen auf die förderfähigen Gesamtkosten. Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt bei Antragstellung ab 01.01.2029 bis 31.12.2030 auf 17 Prozent.
Selbstnutzende Eigentümmer*innen erhalten den Bonus für den Austausch von
- funktionstüchtigen Ölheizungen, Kohleheizungen, Gas-Etagenheizungen und
Nachtspeicherheizungen unabhängig von deren Alter und
- funktionstüchtigen Gasheizungen und Biomasseheizungen gewährt, wenn die
Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
Für die Errichtung von Biomasseheizungen wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn diese mit einer neuen oder bestehenden solarthermischen Anlage, Photovoltaik-Anlage zur elektrischen Warmwasserbereitung oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
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Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt für alle neu eingebauten Heizungen spätestens ab 2028 verpflichtend mindestens 65 Prozent Erneuerbare Energien vor. Das ist eine zentrale Anforderung, um die Klimaschutzverpflichtungen Deutschlands im Gebäudebereich einzulösen.
Heizungsförderung 2024: Deckel bei 70 Prozent
Insgesamt soll bei der Förderung der Anteil von 70 Prozent der Kosten nicht überschritten werden. Zudem sollen die Investitionskosten bei 30.000 Euro je Wohneinheit gedeckelt werden – demnach gibt es höchstens 21.000 Euro Förderung.
- Anteil der Kosten bei Förderung: maximal 70%
- Investitionskosten pro Wohneinheit: maximal 30.000 Euro
- Höchstmögliche Förderung: 21.000 Euro
Neben der Unterstützung des Austauschs von Heizungen können wie bisher auch Zuschüsse für andere Maßnahmen zur Effizienzsteigerung beantragt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Dämmung der Gebäudehülle, die Verbesserung der Anlagentechnik und die Optimierung der Heizung. Die Fördersätze bleiben unverändert bei 15 Prozent und erhöhen sich um einen Bonus von fünf Prozent, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) vorliegt.
Neu ist, dass die Regierung einen zusätzlichen „Konjunktur-Booster“ für diese Maßnahmen in Höhe von zehn Prozent auszahlen will. Zur „Belebung der Baukonjunktur“ werde ein Sonderbudget in Höhe von drei Milliarden Euro bereitgestellt. Davon sind allerdings zwei Milliarden nur für selbst nutzende Eigentümer reserviert.
- Regierung plant zusätzlichen „Konjunktur-Booster“ von 10%
- Sonderbudget in Höhe von 3 Mrd. Euro zur Belebung der Baukonjunktur
- Davon sind 2 Mrd. Euro für selbst nutzende Eigentümer vorgesehen
Die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen können miteinander verknüpft werden. In der Summe lassen sich so förderfähige Kosten von 90.000 Euro geltend machen, wenn sowohl ein Heizungstausch erfolgt als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden.
19 Wärmepumpen-Mythen und Irrtümer zur effizienten Heizung
Indem sowohl ein Heizungstausch als auch Effizienzmaßnahmen durchgeführt werden, können förderfähige Kosten von insgesamt 90.000 Euro geltend gemacht werden. Es besteht die Möglichkeit, die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander zu verknüpfen.
- Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen werden durchgeführt
- Förderfähige Kosten von 90.000 Euro können beantragt werden
- Möglichkeit, Höchstgrenzen für Heizungstausch und Effizienzmaßnahmen zu kombinieren
Welche Heizungstechnik wird 2024 gefördert?
Förderfähig sind folgende Anlagen zur Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, wenn sie den jeweiligen technischen Mindestanforderungen der Richtlinie entsprechen:
- Solarthermische Anlagen
- Biomasseheizungen
- Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen (Förderung der Investitionsmehrkosten)
- Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
- Anschluss an ein Gebäudenetz
- Anschluss an ein Wärmenetz
Neben Direktzuschüssen gibt es auch Förderkredite
Neben Direktzuschüssen wird es auch Förderkredite von der Staatsbank KfW geben. Bis zu 120.000 Euro können beantragt werden, um die Umsetzung von Effizienzmaßnahmen zu finanzieren. Der Zinssatz soll sich an den Refinanzierungskosten der KfW orientieren. Für Menschen mit einem Einkommen unter 90.000 gibt es eine zusätzliche Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten.
- Direktzuschüsse und Förderkredite von der KfW
- Bis zu 120.000 Euro für Effizienzmaßnahmen
- Zinssatz orientiert sich an den Refinanzierungskosten der KfW
- Einkommensabhängige Zinsvergünstigung von 2,5 Prozentpunkten für Einkommen unter 90.000 Euro
Die Liste der Heizungsförderung in der Bundesförderung für effiziente Gebäude ist lang. Die Frage also, welche Gelder es für Wärmepumpe und Co. von der Bundesregierung gibt, ist nun endgültig geklärt. Damit ist die Debatte rund um das Gebäudeenergiegesetz zu einem soliden Ende gebracht worden. Ab 1. Januar 2024 spricht kein ökonomischer Grund mehr für den Einbau neuer Öl- und Gasheizungen. Hier geht es zur BEG-Seite des BMWK.
Beispielrechnung: Förderung KfW Wärmepumpe als Ersatz Ölheizung
Das nachfolgende Beispiel stammt von der Seite der Kreditanstalt für Wiederaufbau und rechnet die Heizungsförderung 2024 für eine neue Heizung, in diesem Fall eine geförderte Wärmepumpe aus. Dabei ersetzt das Beispiel-Ehepaar die alte Ölheizung durch die klimafreundliche neue Heizung. Die Familie kann mit einem Zuschuss von 55 Prozent kalkulieren.
Hilfreich zum Verständnis der KfW-Förderung ist das neue Portal sowie das Merkblatt. Hier ist ein Vorab-Check möglich, ob die Förderbedingungen erfüllt sind.
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Ab wann sind andere Gruppen antragsberechtigt?
Die Heizungsförderung 2024 für Selbstnutzer von Einfamilienhäusern ist seit dem 27. Februar 2024 beantragbar. Aber es gibt weitere Gruppen, die von den KfW-Zuschüssen profitieren. Konkret:
- Ab voraussichtlich Mai 2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sind sowie WEG, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
- Ab voraussichtlich August 2024 sind natürliche Personen (Privatpersonen) antragsberechtigt, die Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sind sowie von selbst bewohnten und vermieteten Eigentumswohnungen in WEG, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden.
Werden Wärmepumpen 2024 noch gefördert?
Ganz klar: Ja. Wärmepumpen eignen sich für viele Sanierungs-, Renovierungs- und Neubauvorhaben als neue effiziente und klimafreundliche Heizungstechnologie. Im Jahr 2023 wurden mehr als 360.000 Wärmepumpen in Deutschland verbaut – der große Heizungsbauer Thermondo beispielsweise hat im Februar 2024 sein eigenes fossiles Zeitalter im Heizungskeller der Kunden beendet und verbaut seitdem keine Gasheizungen mehr.
Denn so wie neue Gasheizungen angesichts der Integration des CO2-Preises in den Emissionshandel immer teurer werden, können sie auch – ähnlich wie Ölheizungen – eine echte Kostenfalle werden. Ist der Einbau einer Wärmepumpe oder der Anschluss an Fernwärme erwartbar, ist dazu zu raten, diese Technologien einzusetzen.
Schritt zur Klimaneutralität: Heizen mit Erneuerbaren Energien
Heizen mit Erneuerbaren Energien ist eine notwendige Voraussetzung, um das Ziel Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Daher ist jeder Schritt hin zu mehr Erneuerbaren Energien für die Wärmeversorgung begrüßenswert. Denn was gibt es Schöneres, als in seinem eigenen Zuhause gemütlich zu entspannen? Dafür ist Wärme eine entscheidende Voraussetzung.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.
[…] angeschlossen werden kann, die also heute noch Gas- oder Ölheizungen einsetzen, werden neben der Bundesförderung BEG auch durch die Mannheimer Klimaschutzagentur unterstützt. Lesen Sie auch: Erste Heizungsbesitzer […]
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