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Mieterstrom: Kabinett verabschiedet Mieterstromgesetz

Mieterstrom Zuschlag soll Mieterstrommodelle erleichtern / Potenzial mit 3,8 Millionen Wohnungen hoch / Mieterstrom günstiger als Grundversorger

Mieterstrom wird nach dem Willen des Bundeskabinetts in Zukunft besser gestellt: Den Entwurf des entsprechenden Gesetzes zum Thema Mieterstrom („Mieterstromgesetz“) hat das Bundeskabinett heute verabschiedet. Es sieht vor, dass Vermieter, die Energieversorger werden, zwar EEG-Umlage in voller Höhe entrichten müssen, gleichzeitig bekommen sie aber einen Mieterstromzuschlag, der die Einnahmen durch den Stromverkauf auf die Mieter ergänzt. So sollen 3,8 Millionen Wohnungen und Mieter auch in die Energiewende einbezogen werden.

26. April 2017. Mieterstrommodelle wie das des Henne-Hauses in Oldenburg werden in Zukunft für Vermieter und Mieter noch attraktiver. Nach dem Willen der Bundesenergieministerin Brigitte Zypries soll es künftig einen Mieterstromzuschlag geben, wenn der Vermieter zum Energieversorger wird. Je nach Anlagengröße erhält der Vermieter einen Zuschlag zwischen 3,81 Cent pro Kilowattstunde und 2,21 Cent je Kilowattstunde zusätzlich zu dem Erlös, den er beim Stromverkauf an seine Mieter erzielt.

Der Mieterstromzuschlag wird über die EEG-Umlage finanziert – diese wird für den Vermieter auch weiterhin in voller Höhe fällig. Für den restlichen Strom, der nicht von den Mietern abgenommen wird und ins Netz eingespeist wird, erhält der Anlagenbetreiber wie bisher die Einspeisevergütung aus dem EEG – derzeit sind das ca. 12 Cent je Kilowattstunde.

Mieterstrom günstiger als Grundversorger

Der Vorteil: Anders als beim Strombezug aus dem Netz fallen beim Mieterstrom wie bisher keine Netzentgelte, Konzessionsabgaben, Umlagen und Stromsteuer an, weil dieser Strom nicht ins Netz eingespeist wird. Zum Schutz der Mieter gibt es für Mieterstrommodelle einen Höchstpreis des direkt von der Photovoltaikanlage kommenden Stroms von 90 Prozent des örtlichen Grundversorgertarifs.

Eine Umfrage von LichtBlick hat zuletzt ergeben, dass das Interesse an Strom direkt vom Dach des eigenen Mietshauses bei vielen Mietern auf großes Interesse stößt. 66 Prozent der befragten Mieter können sich vorstellen, Mieterstrom zu beziehen. Das Wahlrecht bleibt ihnen im Modell aber erhalten: Niemand wird gezwungen, mit dem eigenen Vermieter einen Stromvertrag zu schließen.

Die Energieerzeugung vom eigenen Dach eines Mehrfamilienhauses bietet das Potenzial, sogenannter Flatrate-Mieten, bei denen die Nebenkosten für Strom nicht mehr nach Verbrauch, sondern verrechnet mit der Miete, also als Pauschale abgerechnet werden. Solche Modelle sind durchaus zukunftsfähig.

Vor der Verabschiedung müssen natürlich noch Bundestag und Bundesrat entsprechend zustimmen. Dies soll aber vor der Bundestagswahl im September noch passieren – also bis zur Sommerpause, die in wenigen Wochen beginnt.

Hinweis: Der Autor dieses Beitrags ist beratend für Discovergy (im Bild oben abgebildet) und Laudeley Betriebstechnik tätig. Außerdem betreibe ich die im Beitrag verlinkte Seite hennehaus.de ohne kommerziellen Hintergrund.

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