Solarpaket 1: Ein Meilenstein für die Solarenergie in Deutschland

Gesetzespaket rund um Solar ist seit Mai 2024 in Kraft: Weniger Bürokratie für Balkonsolar, Gewerbe und Mieterstrom.

Das im Mai 2024 von der Bundesregierung verabschiedete Solarpaket 1 stellt einen bedeutenden Wendepunkt in der deutschen Energiepolitik dar. Mit einer Vielzahl von Maßnahmen und Gesetzesänderungen ebnet es den Weg für den beschleunigten und vereinfachten Ausbau der Solarenergie. Ziel ist es, die Nutzung der Sonnenenergie sowohl für Privathaushalte als auch für Unternehmen attraktiver zu gestalten und damit einen wesentlichen Beitrag zur Energiewende und zum Klimaschutz zu leisten.

Im Jahr 2024 strebt Deutschland einen Zubau von 13 Gigawatt an neu installierter Photovoltaik-Leistung an. Dies wäre ein deutlicher Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren und ein Beleg für die Wirksamkeit der politischen Maßnahmen zur Förderung der Solarenergie.

Um die laut Habecks PV-Strategie angestrebten 22 Gigawatt pro Jahr ab 2026 zu erreichen, setzt das Solarpaket 1 wichtige Impulse zur Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus. Durch den Abbau bürokratischer Hürden, die Förderung von Agri-PV und die Vereinfachung der Installation von Balkonkraftwerken sollen mehr Bürger und Unternehmen dazu ermutigt werden, in Photovoltaikanlagen zu investieren.

Abbau bürokratischer Hürden im Solarpaket

Ein Kernstück des Solarpakets I ist der Abbau bürokratischer Hürden, die den Ausbau der Solarenergie bislang erschwert haben. Konkret bedeutet dies:

  • Balkonkraftwerke: Die Anmeldung von Balkonkraftwerken wird deutlich vereinfacht. Statt einer aufwändigen Anmeldung beim Netzbetreiber genügt nun eine einfache Meldung im Marktstammdatenregister. Zudem wurde die maximal zulässige Leistung für Balkonkraftwerke auf 2000 Watt (Solarzellen) bzw. 800 VA (Wechselrichter) angehoben. Auch der Betrieb mit älteren Zählermodellen ist nun erlaubt, was die Nutzung von Balkonkraftwerken für viele Haushalte attraktiver macht.
  • Gewerbe und Mieterstrom: Für Unternehmen und Mehrfamilienhäuser werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Solarenergie ebenfalls verbessert. So können Unternehmen nun einfacher eigene Solaranlagen installieren und betreiben, während Vermieter den erzeugten Solarstrom direkt an ihre Mieter liefern können, ohne dass dafür eine separate Betreibergesellschaft gegründet werden muss. Das wird als Gemeinschaftliche Gebäudenutzung bezeichnet.
  • Agri-Photovoltaik (Agri-PV): Die Agri-PV, also die Kombination von Landwirtschaft und Stromerzeugung durch Solaranlagen, wird durch das Solarpaket 1 gezielt gefördert. Landwirte erhalten eine höhere Vergütung für den erzeugten Solarstrom und können zusätzliche Prämien für umweltfreundliche Maßnahmen wie die Anlage von Blühstreifen oder den Verzicht auf Pestizide erhalten. Gleichzeitig wurden Ausbauziele für die Agri-PV festgelegt, um eine übermäßige Flächeninanspruchnahme zu vermeiden.

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Gesetzliche Änderungen und Verordnungen

Das Solarpaket 1 umfasst umfangreiche Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), am Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und am Energiefinanzierungsgesetz (EnFiG). Diese Änderungen betreffen unter anderem die Vergütung für Solarstrom, die Einspeisebedingungen ins Stromnetz und die Förderung von Speichertechnologien. Darüber hinaus wurden verschiedene Verordnungen überarbeitet, um den Genehmigungsprozess für Solaranlagen zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen.

Um den Einsatz von Steckersolargeräten, auch bekannt als Balkonkraftwerke, zu fördern, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zum Wohneigentumsgesetz und zum Mietrecht beschlossen. Dieser wurde nun vom Bundestag verabschiedet. Dadurch werden Steckersolargeräte als privilegierte Maßnahmen im Wohnungseigentumsrecht und im Mietrecht eingestuft.

Leistungsfähigere PV-Anlagen erlaubt

Außerdem können Balkonsolaranlagen künftig leistungsfähiger sein. Für Geräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere gilt eine vereinfachte Anmeldung.

Stromeinspeisung über die Steckdose möglich

Künftig sollen Balkon-PV mit einem herkömmlichen Schukostecker auskommen. Das erleichtert die Installation erheblich. Hierzu muss noch eine Norm mit den Verbänden erarbeitet werden (der VDE wird die Balkonkraftwerk-Produktnorm VDE 0126-95 Ende 2024 vorlegen).

Praxis-Check für Bürokratieabbau

Um den Abbau von Bürokratie systematisch anzugehen, wurde für das Solarpaket 1 erstmals ein sogenannter „Praxis-Check“ durchgeführt. Dabei wurden 50 konkrete bürokratische Hindernisse identifiziert, die nun gezielt beseitigt werden sollen. Dieser Ansatz soll sicherstellen, dass die im Gesetzespaket vorgesehenen Erleichterungen auch in der Praxis tatsächlich greifen.

Breite Zustimmung aus der Branche

Das Solarpaket 1 ist ein wichtiger Meilenstein für den Ausbau der Solarenergie in Deutschland. Durch die vielfältigen Maßnahmen und Gesetzesänderungen werden die Rahmenbedingungen für die Nutzung der Sonnenenergie deutlich verbessert. Dies wird dazu beitragen, den Anteil erneuerbarer Energien am Strommix zu erhöhen, die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern und die Klimaziele zu erreichen.

Dokumente zum Solarpaket 1 zum Download

Für weitere Informationen zum Solarpaket 1 können Sie die folgenden Dokumente des Bundeswirtschaftsministeriums einsehen:

  • Überblickspapier (PDF) von August 2023
  • Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (als PDF-Dokument)

Diese Dokumente bieten einen detaillierten Einblick in die einzelnen Maßnahmen und Gesetzesänderungen des Solarpakets 1.

(Dieser Beitrag erschien ursprünglich im August 2023, wurde aber nach der Verabschiedung des zentralen Gesetzes zum Solarpaket 1 im Mai 2024 überarbeitet und aktualisiert)

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