Neu: Die Balkonkraftwerk Förderung Berlin bringt bis zu 14.000 Guerilla-Photovoltaikanlagen in die Hauptstadt. Erweiterung des SolarPlus Zuschusses.
Nach der Bezuschussung von Mini-Solaranlagen für den Balkon etwa in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamm wird nun auch das Bundesland Berlin Photovoltaik-Balkonmodule mit bis zu 500 Euro pro Haushalt fördern. Dabei sollen ausschließlich Mieter in den Genuss der Förderung kommen. Jetzt ist auch klar, ab wann es mit den Anträgen losgeht: Ab 10. Februar 2023. Das Geld – insgesamt stehen sieben Millionen Euro zur Verfügung – für die stammt aus dem SolarPlus-Förderprogramm. Dieses wurde im Haushalt auf 23,7 Millionen Euro aufgestockt.
Wird Berlin zum Vorbild für die urbane Energiewende? Das Bundesland startet am 10. Februar 2023 ein umfassendes Förderprogramm für Stecker-Solargeräte am Balkon. Bis zu 14.000 Balkonkraftwerk-Projekte können über SolarPlus finanziert werden. Sieben Millionen Euro stehen hierfür bereit. Das Volumen für SolarPlus ist im aktuellen Haushalt von 6,9 auf 23,7 Millionen Euro erhöht worden.
Berlin ist ein Bundesland mit vielen Mehrfamilienhaus-Wohnstraßen, in denen sich der aktuelle Trend zur Balkonsolaranlage hervorragend weiterentwickeln könnte. Insofern machen die Pläne des Berliner Senats, etwa 14.000 Balkonkraftwerk-Projekte zu fördern absolut Sinn. Das könnte auch die Ambitionen Berlins, schneller klimaneutral werden zu wollen, entscheidend beflügeln.
Hintergründe zu Balkonkraftwerken
Mehr zu Vorteilen und Nachteilen von Balkonkraftwerken gibt es hier in diesem Beitrag. Hintergründe zur Debatte um den Schuko-Stecker gibt es dort. Derzeit sorgen Angebote für eine steckerfertige Balkonkraftwerke bei Discountern wie netto für reges Interesse. Die Umsatzsteuer für die kleinen Photovoltaik-Anlagen wurde zum 1.1.2023 auf Null Prozent gesenkt, was das Interesse an und die Wirtschaftlichkeit von Stecker-Solargeräten deutlich verbessert. Erfreulicherweise will der VDE die bürokratischen Hemmnisse rundum Mini-Solaranlagen beseitigen.
SolarPlus wird um Modul E erweitert
Bei der Berliner SolarPlus Förderung handelt es sich um die Erweiterung des bestehenden IBB SolarPlus-Zuschusses. Ab dem 10. Februar 2023 können Anträge bei der IBB gestellt werden. Das geschieht direkt digital über die Webseite von IBB Business Team. „Mit der Erweiterung unseres Förderprogramms SolarPLUS durch das Modul Steckersolargeräte erhalten Berliner Mieter die Möglichkeit, nachhaltig und kostengünstig Strom auf ihrem Balkon zu erzeugen. Mit wenig Aufwand und auf kleinstem Raum kann so ein direkter Beitrag zur Energiewende geleistet werden“, freut sich der Geschäftsführer der IBB, Dirk Maass.
Seit dem Start des Förderprogramms SolarPlus sind in Berlin 1.549 Anträge eingereicht und 192 davon bewilligt worden. So wurden mehr als 350.000 Euro ausgeschüttet. Die kleinen Solaranlagen für den Balkon sind als Modul E nun eine Erweiterung.
Einschätzung von Martin Jendrischik, Cleanthinking.de:
Die Technologie der Balkonkraftwerke, die nun wirklich keine Raketenwissenschaft darstellt, hat eine Dekade Anlauf gebraucht, um sich so richtig durchzusetzen. Spätestens das Förderprogramm in Mecklenburg-Vorpommern oder jetzt die Vorhaben des Bundeslandes Berlin zeigen: Steckersolargeräte sind gerade für Mieter die beste Möglichkeit, auch an der Energiewende zu partizipieren. Jedes Modul hilft den Städten und Kommunen bei den Plänen in Richtung Klimaneutralität.
Berlin muss jetzt der Startschuss für viele weitere Städte und Kommunen sein, Balkonen einen energetischen Zusatznutzen zu bringen.
Solarpflicht für neue Dächer in Berlin
Apropos Berlin und Solar: Wer ab dem 1. Januar 2023 in Berlin ein neues Gebäude errichtet, muss die Solarpflicht beachten, die es seit 2023 gibt. Gemäß dem Berliner Solargesetz sind private Eigentümer verpflichtet, auf Neubauten eine Photovoltaik-Anlage zu installieren und zu betreiben. Die Vorgabe gilt auch für Bestandsgebäude in privater Eigentümerschaft, wenn das Dach wesentlichen Umbauten – wie etwa Dachaufstockung oder Dachsanierung – unterzogen wird.
Die Solarpflicht in Berlin gilt sowohl für Wohngebäude als auch für Gewerbe und Industrie. Das Gesetz sieht grundsätzlich die Nutzung eines Anteils von 30 Prozent der Dachfläche für Photovoltaik-Anlagen vor. Bei Bestandsgebäuden können Dachaufbauten, Dachfenster und ähnliches von der anzusetzenden Dachfläche abgezogen werden. Ausgenommen von der Solarpflicht sind Gebäude mit einer Nutzungsfläche bis 50 Quadratmeter.
Über dieses Thema berichtete Cleanthinking zuerst am 7. Januar 2023. Das letzte Update gab es am 9. Februar 2023.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.