Solarstrom: Einspeisevergütung steigt wieder
Eigenverbrauch von Solarstrom vom eigenen Dach wird durch neue Regeln des EEG 2023 wieder lukrativer – alle Details hier im Beitrag.
Die Bundesregierung hat mit dem EEG 2023 eine Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Weg gebracht. Es ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Kabinett, Bundestag und Bundesrat haben zugestimmt. Es enthält – die Prüfung der EU vorausgesetzt – höhere Einspeisevergütungen für Solarstrom. Trotzdem: Eigenverbrauch ist attraktiv wie nie zuvor, weil die Strompreise hoch sind – und Überschüsse, die ins Netz eingespeist werden, höher vergütet werden.
Photovoltaikanlagen lohnen sich dadurch noch mehr als früher; die Amortisationszeit sinkt entsprechend. Bei vorsichtiger Kalkulation sind laut Solar Cluster Baden-Württemberg Gewinne von sechs Prozent pro Jahr mit Solarstrom möglich – und das sogar bei vorsichtiger Kalkulation. Grundsätzlich gilt: Je höher der Anteil des selbst verbrauchten Strom, umso höher ist der Gesamtgewinn. Die hohen Strompreise sorgen dafür, dass das, was besonders effizient ist, auch besonders rentabel ist: Strom dort zu verbrauchen, wo er erneuerbar erzeugt wurde.
Derzeit spricht wenig gegen eine Anschaffung einer Photovoltaikanlage – wenn Geld und Platz vorhanden sind, sollte die so groß sein, wie eben nur möglich. Schwieriger ist es, überhaupt Angebote und Handwerker zu finden. Hier ist Geduld und Hartnäckigkeit gefragt. Ganz abenteuerlustige Zeitgenossen, übernehmen die Vorarbeiten der Solarstromanlage via Youtube-Anleitung selbst, und benötigen nur einen Elektriker oder Solarteur für die Feinheiten.
Eigenverbrauch schlägt Einspeisung
Früher diente Solarstrom vor allem der Rendite, die es für die Einspeisung des Stroms ins öffentliche Netz gab. Mit steigenden Strompreisen hat sich das gewandelt. Heute steht im Mittelpunkt, möglichst viel elektrische Energie selbst zu verbrauchen. Ganz egal, ob für Kühlschrank, Herd, Wärmepumpe, Beleuchtung, Fernseher oder Spielekonsole: Effizienter als den Strom selbst auf dem Dach zu erzeugen, um ihn direkt zu verbrauchen geht es nicht.
Oder anders ausgedrückt: Eigenverbrauch schlägt Einspeisung, wenn man vor allem auf die Rendite schaut.
Denn eine hohe Eigenverbrauch-Quote reduziert den eigenen CO2-Fußabdruck, verringert aber neben diesem Öko-Effekt auch die eigene Stromrechnung und entlastet schließlich die Stromnetze. Je mehr Gebäude sich selbst versorgen, um so weniger Energie muss transportiert werden. Und umso weniger zentrale Großkraftwerke benötigen wir, um die Energiewende zu schaffen.
Der Teil des Solarstroms, der nicht selbst verbraucht werden kann, wird vom Anlageneigentümer über eine Vergütung ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Ohne Stromspeicher sind das 40 Prozent der Solarenergie. Hat der Eigentümer gleich einen Batteriespeicher in sein Heim integriert, sinkt der Anteil zumeist auf 20 Prozent. Abhängig ist das aber von der Anzahl der Großverbraucher, insbesondere von E-Autos und Wärmepumpen.
Einspeisevergütung um 31 Prozent gestiegen
Sowohl Einspeisung als auch Eigenverbrauch sind profitabler geworden. Mit der Einspeisevergütung erhalten Inhaber von Photovoltaikanlagen 20 Jahre lang eine gleich bleibende Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde. Der Vergütungssatz für Hausdachanlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung ist nun von 6,24 Cent auf 8,2 Cent pro Kilowattstunde gestiegen. Das ist ein Plus von 31 Prozent. Größere Anlagen bis 40 Kilowatt erhalten für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil statt 6,06 Cent pro Kilowattstunde jetzt 7,1 Cent. Das erhöht die Einnahmen der Anlage.
EEG 2023: Degression der Vergütung ausgesetzt
Das EEG 2023 legt auch fest, dass die monatliche Verringerung der Vergütung für Neuanlagen, die sogenannte Degression, bis 2024 ausgesetzt wird. Anschließend geht die Degression langsam weiter: Mit einem Prozent pro Halbjahr. Das ist auch wichtig, um diejenigen zu schonen, die eine Anlage bestellen, die aber erst in einigen Monaten in Betrieb genommen werden kann. Durch die Neuregelung können Hausbesitzer mit einer klaren Einspeisevergütung rechnen.
Neben der Einspeisevergütung kommen weitere Aspekte in Form von geringeren Stromkosten hinzu. Je nach Anlagengröße kann der Solarstrom vom Dach ohne weitere Maßnahmen wie etwa die Zeitsteuerung von Elektrogeräten 25 Prozent des Strombedarfs im Haushalt decken. Und dieser Eigenverbrauch ist äußerst lukrativ. Wer einen Teil des günstigen Solarstroms selbst verbraucht, spart den Kauf von teurem Strom aus dem Netz. Die Kosteneinsparung ist von 16 Cent netto pro Kilowattstunde im vergangenem Jahr auf 19 Cent gestiegen.
Rendite beim Eigenverbrauch steigt
Die Gründe: Zwar sind die PV-Anlagen in den vergangenen Monaten teurer geworden, allerdings hat sich auch die Rendite beim Eigenverbrauch aufgrund gestiegener Strompreise erhöht. Kleine Photovoltaikanlagen mit bis zu einer Leistung von zehn Kilowatt Peak kosten momentan im Schnitt rund 1.400 Euro netto pro Kilowatt. Eine Kilowattstunde kostet demnach rund zwölf Cent, die Kilowattstunde vom Stromversoger dagegen rund 31 Cent netto.
Anfang 2021 lagen die Werte noch bei 10 Cent Erzeugungskosten und 26 Cent Strompreis. Solarstrom wird immer profitabler. Der Eigenverbrauch ist der Renditetreiber bei einer Photovoltaikanlage.
Solarstrom optimieren: Ausrichtung Ost-West
Umdenken ist wichtig. Früher galt die Devise: Maximale Erzeugung, also Ausrichtung der PV-Anlage nach Süden. Heute ist das nicht mehr so eindeutig. Wer zum Beispiel am frühen morgen bereits Strom verbraucht, wenn Eltern und Kinder für den Tag fertig gemacht werden, und vielleicht auch erst am späten Nachmittag Wäsche wäscht oder kocht, sollte eher darauf achten, wann er den maximalen Eigenverbrauch erreichen kann.
Hierzu empfiehlt es sich häufig, die Anlage nach Ost-West auszurichten, wenn das Dach dies ermöglicht – das schmälert zwar die erzeugten Kilowattstunden Solarstrom, kommt aber dem Alltag der Menschen, die tagsüber außerhalb arbeiten, studieren oder zur Schule gehen, entgegen. Denn was nutzt maximaler Ertrag in der Mittagshitze, wenn niemand den Herd oder Backofen zum Kochen anwirft?
Bedacht werden sollte: Je mehr Kilowatt man auf das Dach packt, desto günstiger wird der Einkauf pro Kilowatt installierter Leitung. Anlagen mit deutlich über zehn Kilowatt installierter Leistung sind bereits für 1.200 Euro pro Kilowatt zu haben. Die Solarstromkosten sinken daher auf rund zehn, elf Cent pro Kilowattstunde.
Volleinspeisung besser gefördert, Anlagenmix möglich
Wer sich dafür entscheidet, den gesamten Strom einzuspeisen, wird durch die Neuregelungen des EEG 2023 besonders gut gefördert – spart dann aber keinen Cent bei der Stromrechnung. Künftig gibt es also zwei Betreibermodelle mit unterschiedlichem Vergütungssatz, für Volleinspeisung und teilweisen Eigenverbrauch bzw. Überschusseinspeisung. Die Volleinspeisung rechnet sich vor allem, wenn man nur einen sehr geringen Stromverbrauch hat und daher nur ein kleiner Teil des erzeugten Stroms selbst genutzt werden kann, sowie bei großen Anlagen. Dieses Modell soll daher auch zu größeren Solarstrom-Anlagen und zu einer besseren Dachausnutzung führen.
Bei der Volleinspeisung steigt die Vergütung für Anlagen unter zehn Kilowatt installierter Leistung von 6,24 Cent pro eingespeister Kilowattstunde auf 13,0 Cent – ein Anstieg auf rund das Doppelte. Bei Anlagen bis 40 Kilowatt sind es noch 10,9 Cent pro Kilowattstunde für den über zehn Kilowatt hinausgehenden Anlagenteil. Auch ohne den lukrativen Eigenverbrauch ergibt die Volleinspeisung Gewinn, da die Erzeugungskosten bei lediglich zehn bis zwölf Cent pro Kilowattstunde liegen.
Flexi-Modell als Alternative
Interessant ist auch das neue Flexi-Modell: Anlageneigentümer können vor jedem Kalenderjahr neu entscheiden, ob sie voll einspeisen oder einen Teil selbst nutzen wollen. Wenn sich etwa nach einer energetischen Haussanierung der Stromverbrauch mit einer Wärmepumpe erhöht oder sich die Besitzer ein E-Auto zulegen, lohnt sich vor Jahresende der Umstieg von der Volleinspeisung auf die Teileinspeisung. Das ermöglicht den profitablen Eigenverbrauch des Solarstroms.
Das neue EEG 2023 erlaubt darüber hinaus, dass auf einem Haus zwei Anlagentypen angemeldet werden können, eine zum teilweisen Eigenverbrauch und eine zur Volleinspeisung. So können Eigentümer zum Beispiel eine 5-Kilowatt-Anlage für den Eigenverbrauch und Teileinspeisung anmelden und zusätzlich noch eine 10-Kilowatt-Volleinspeiseranlage, die dann später auch in eine Eigenverbrauchsanlage umgewandelt werden kann. Voraussetzung dafür ist jedoch eine gesonderte Messeinrichtung für beide Anlagen, was das Ganze etwas teurer macht.
Steuerliche Vereinfachung für PV-Anlagen
Und noch eine Veränderung kommt: So wird es einen Abbau bürokratischer Hemmnisse geben, die viele Hauseigentümer bislang von dem Kauf einer Photovoltaikanlage abgehalten haben: Beispielsweise sollen in Zukunft auch Eigentümer von Anlagen bis 30 Kilowatt installierter Leistung selbst entscheiden, ob sie die Einkünfte aus der Produktion von Strom ihrer Einkommensteuererklärung angeben oder nicht. Noch ist allerdings unklar, wann die für die nächste Novelle geplante Regelung in Kraft treten wird. Bislang lag die Grenze bei zehn Kilowatt.
Stellt man den Antrag auf Steuerbefreiung, geht das Finanzamt davon aus, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt und es sich bei der Solarstromerzeugung um „Liebhaberei“ handelt. Die Gewinne müssen dann nicht versteuert werden. Eine weitere Änderung ist der einfachere Netzanschluss: Für Anlagen bis 30 Kilowatt installierte Leistung muss der Netzbetreiber nicht mehr anwesend sein, es reichen Elektrofachleute.
Fazit: Photovoltaikanlagen zur Erzeugung von Strom vom eigenen Dach lohnen sich dank des EEG 2023 wieder mehr. „Je nach Anlagengröße und Höhe des Eigenverbrauchs gilt: Die Investition ist nach rund 15 Jahren über die Einspeisevergütung und den geringeren Bezug von Strom aus dem Netz abbezahlt“, erklärt Franz Pöter vom Solar Cluster Baden-Württemberg. „Danach liefert sie mindestens für zehn bis 15 Jahre günstigen Solarstrom. Das ergibt am Ende einen schönen Gewinn. Sie erhöht die Unabhängigkeit. Und: Der CO2-Ausstoß verringert sich. Hauseigentümer sollten sich daher unbedingt eine Solaranlage zulegen“, betont der Experte für Photovoltaik. „Es ist der einzige Bestandteil des Hauses, der mehr einbringt, als er kostet. Darüber hinaus trägt die elektrische Energie zum Schutz des Klimas bei.“
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.
Hallo! Habe eine Pv-Anlage mit Eigenmutzung. Kann ich dazu eine Balkongerät mit Srecker 300Wp dazu legen oder muss ich dazu eine Anlagenerweiterung beim Netzbetreibern anmelden?
Hallo
ich habe eine Frage: ab wann gibt es die erhöhte Förderung für Volleinspeiser mit 6,8 kWp? Wenn ich die Anlage schon dieses Jahr aufs Dach baue, oder erst ab den 1.1.23?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Kühn
Das ist nicht ganz klar nach meinen Infos. Eigentlich ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt. Das ist irgendwann im August oder frühen September zu erwarten. Aber es gibt wohl noch eine Bestätigung der EU, die aussteht, weil es sich rechtlich um eine Beihilfe handelt.
Am Besten einen Solarteur fragen.
Viele Grüße,
Martin Jendrischik