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Mieterstrom für alle: Ingenieure entwickeln solidarisches Modell

Die ersten 32 Mietparteien profitieren in Hamburg-Ohlsdorf von Dach-Solarstrom und werden ohne Investitionskosten zu Sonnenstrom-Genießern.

Bislang sind Mieterstromprojekte bürokratisch, technisch komplex und administrativ herausfordernd. Deshalb ist die Zahl der umgesetzten Projekte mit 9.000 ziemlich gering. Zwei pfiffige Ingenieure, Christian Warsch und Holger Laudeley, zeigen jetzt in einem Pilotprojekt in Hamburg-Ohlsdorf, dass es dank moderne Technik und örtlicher Begebenheiten auch ganz anders geht: Unbürokratisch, technisch simpel, fast ohne administrativen Aufwand und vor allem solidarisch. Was steckt hinter der Idee „Solidarische Balkonkraftwerke„?

Hamburg-Ohlsdorf ist derzeit ein Hotspot der Energiewende. Denn in ruhiger Nachbarschaft zum größten Parkfriedhof der Welt ist ein Mieterstromprojekt der besonderen Art in der Umsetzung. „Unser Ziel ist es, dass wir viele Nachahmer finden, die ihre Mieter auch wirklich an den Vorteilen von Solarstrom teilhaben lassen wollen“, erklärt Dr.-Ing. Christian Warsch (70). Er verwaltet als Miteigentümer sechs Gebäude mit 114 Wohneinheiten in Ohlsdorf – typische norddeutsche Backsteinbauten mit ganz unterschiedlicher Mieter-Klientel: Von der alleinstehenden Rentnerin bis zur fünfköpfigen Familie.

Warsch hat sich vor drei Jahren bei der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie DGS zum Solarfachberater weiterbilden lassen. Dabei verfestige sich sein Entschluss, seine Mieter mit Solarstrom an der Energiewende teilhaben zu lassen – aber ohne zum Energieversorger werden zu müssen. „Strom an die Mieter zu verkaufen ist nicht mein Business“, sagt er. Stattdessen strebte er eine solidarische Lösung an.

Mieterstrompotenzial wird nicht ansatzweise ausgeschöpft

In klassischen Mieterstromprojekten ist der Nutzen für die Mieter häufig gering. Zehn Prozent niedrigere Stromkosten im Vergleich zu den Preisen des örtlichen Grundversorgers? Kein wirklicher Anreiz. Auch deshalb wird das Potenzial, das eine Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft verdeutlicht, nicht ausgeschöpft: 14,3 Millionen Menschen in Mehrfamilienhäusern könnten der Studie zufolge in gut 1,9 Millionen Gebäuden von Solarstrom vom Dach profitieren. Das Zubaupotenzial liegt demnach bei 43 Terawattstunden – realisiert sind derzeit 0,16 Terawattstunden.

Vordenker für Solidarische Balkonkraftwerke: Holger Laudeley

„Bei einem klassischen Mieterstrommodell profitieren die Mieter kaum. Daher, und wegen komplexer Messkonzepte und anderer Hürden haben wir das als Handwerksbetrieb quasi nie umgesetzt“, berichtet Ingenieur und Vordenker Holger Laudeley, dessen Firma Laudeley Betriebstechnik federführend am Ohlsdorfer Projekt beteiligt ist.

Aus der Sicht der Energiewende ist es aber zentral, dass Gebäude, die viele Menschen mit Eigenstrom vom Dach versorgen können, auch entsprechend umgerüstet werden. Denn die nutzbaren Flächen – gerade bei Flachbauten – sind bereits versiegelt und aufgrund ihrer Höhe selten von Verschattung betroffen. Darüber hinaus sind die Transportverluste bei direkter Versorgung vom eigenen Dach viel geringer.

Eigentümer Warsch geht einen anderen Weg, der technisch einfacher, unbürokratischer und letztlich solidarischer ist: Da er sich mit Balkonkraftwerken und der dazugehörigen Technik wie Mikro-Wechselrichter und modulare Stromspeicher beschäftigte, entstand seine Idee, jede Wohnung um eine eigene Mini-Solaranlage mit vier Solarmodulen auf dem Dach zu erweitern. Im Zusammenspiel mit Laudeley wurde die Idee weiterentwickelt: Balkonkraftwerke aufs Dach und Balkonkraftwerks-Speicher zusätzlich in den Keller.

Das Gebäude: Kerbelweg 26-30 und Salbeiweg 46-48:

Blick durchs Grüne auf das zweigeteilte Gebäude in Hamburg-Ohlsdorf.

Das Projekt „Solidarische Balkonkraftwerke“ beginnt mit der Realisierung in einem Gebäude mit 32 Wohnungen, das aus einem vierstöckigen und einem zweistöckigen Gebäudeteil besteht. Die beiden Gebäudeteile sind miteinander verbunden und verfügen über insgesamt fünf Eingänge. Die 32 Wohnungen haben eine Größe zwischen 63 und 94 Quadratmetern und sind jeweils mit einer Terrasse oder einem Balkon ausgestattet.

Die Dächer der Gebäudeteile bieten mit 322 bzw. 550 Quadratmetern ideale Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen. Die beiden Dächer wurde im Jahr 2023 vollständig erneuert und die Giebelseiten vor einigen Jahren gedämmt. Das Gebäude ist an die Fernwärmeversorgung der Stadt Hamburg angeschlossen. Insgesamt ein typisches, norddeutsches Gebäude, das es nicht nur in Ohlsdorf zigfach gibt. sondern im gesamten Bundesgebiet.

Eine Besonderheit des Gebäudes sind die innenliegenden Notfallschächte, die ursprünglich für den Anschluss von Kaminöfen vorgesehen waren. Diese Schächte werden nun genutzt, um die Kabel der Photovoltaikanlagen vom Dach in den Keller zu führen. Im Keller befinden sich die 32 digitalen Wohnungszähler der Energienetze Hamburg, jeweils in einem kleinen Raum unterhalb der Kellertreppe.

Das technische Konzept: Drei Anlagentypen für maximale Effizienz

„Da ich als wirtschaftlich stärkste Partei die Investitionskosten übernehme, profitieren die Mieter ohne eigene Investition von Einsparungen durch den Solarstrom“, erklärt Warsch. Hierzu werden die Mieter jeweils als Anlagenbetreiber ins Marktstammdatenregister eingetragen. Um von EEG-Einspeisevergütung zu profitieren, folgt die Anmeldung beim Netzbetreiber Hamburger Energienetze.

Das Herzstück des Projekts bilden also die 32 Mini-Solaranlagen, die auf den Dächern der Gebäudeteile installiert werden. Jede dieser Anlagen besteht aus vier Solarmodulen mit je 440 Wattpeak und versorgt jeweils eine Wohnung mit sauberem Solarstrom. Solarmodule auf dem Dach statt am Balkon? „Das bringt deutlich mehr Ertrag“, versichert Laudeley, der selbst als Namensgeber der sogenannten Balkonkraftwerke gilt.


Komponenten der Dachkraftwerke:

Der erzeugte Strom wird zunächst in einer Speicherbatterie mit 4,3 kWh Kapazität im Keller zwischengespeichert.

Der erzeugte Strom wird zunächst in einer Speicherbatterie mit 4,3 kWh Kapazität im Keller zwischengespeichert. Diese Speicherbatterie besteht aus einem Kopfspeicher und einem Erweiterungsspeicher. Von dort wird der Strom über zwei Mikrowechselrichter mit 2 x 800 Watt Leistung in die Wohnung geleitet. Überschüsse bei vollem Speicher werden ins öffentliche Netz eingespeist.

Ergänzt werden diese Anlagen durch zwei weitere Photovoltaikanlagen:

  • Volleinspeiseanlage: Diese Anlage mit ebenfalls 54 Solarmodulen ist als Volleinspeiseanlage konzipiert. Die Einspeisevergütung dieser Anlage trägt zur Refinanzierung der Investitionskosten des Projekts bei.
  • Allgemeinstromanlage: Diese Anlage mit 54 Solarmodulen deckt den Strombedarf des Allgemeinstroms (z.B. Beleuchtung, zentrale Waschmaschinen) und des Wärmestroms (z.B. für Umwälzpumpen). Sie ist mit einem Batteriespeicher im Keller (15 kW Wechselrichter, 16 kWh Speicherung) und einem zusätzlichen Wechselrichter (10 kW) ausgestattet.


Komponenten Allgemeinstromanlage:

  • 54 Solarmodule von SunLit mit jeweils 440 Wattpeak inkl. Montagegestell
  • Stromspeicher als All-In-One-Gerät Deye – powered by SunLit (15 kW Wechselrichter, 16 kWh Speicherung)
  • Zusätzlicher Wechselrichter (Deye – powered by SunLit, 10 kW)

  Komponenten Volleinspeiseanlage:

  • 54 Solarmodule von SunLit mit jeweils 440 Wattpeak inkl. Montagegestell
  • Zwei Wechselrichter Deye – powered by SunLit (10 kW)

„Wir kombinieren also die Vorteile der Balkonkraftwerke mit denen klassischer PV-Anlagen“, sagen Laudeley und Warsch. Gleichzeitig werde die große Dachfläche durch das Konzept der drei unterschiedlichen PV-Anlagen maximal ausgenutzt. Die Mieter werden zu Sonnenstrom-Genießern.

Finanzierungskonzept: Solidarität als Schlüssel zum Erfolg:

Ein zentraler Aspekt des Projekts ist das solidarische Finanzierungskonzept. Vermieter Warsch übernimmt die gesamten Investitionskosten in Höhe von zirka 280.000 Euro. „Hier in Vorleistung zu gehen, verstehe ich unter Vermieter-Mieter-Solidarität.“ Die Mieter zahlen aus ihren Einsparungen eine Dach-Pacht für ihre Anlage, die sich an den real erzielten Einsparungen im Vergleich zu den Vorjahren ohne Photovoltaikanlage orientiert. Die Pacht entspricht 50 Prozent der erzielten Einsparungen. Dazu erhalten sie die Einspeisevergütung für ihre Mini-Solaranlage.

Dazu profitieren sie davon, dass für den Allgemeinstrom, der etwa die Beleuchtung in den Treppenhäusern sicherstellt, nicht mehr abgerechnet wird. „In einer 69-Quadratmeter-Wohnung sparen die Mieter pro Jahr etwa 280 Euro – ganz genau wissen wir das aber erst in einigen Monaten“, berichtet der promovierte Schiffs- und Maschinenbau-Ingenieur.

Das Konzept „Solidarische Balkonkraftwerke“ bietet sowohl für die Mieter als auch für den Vermieter zahlreiche Vorteile.

Mieter:

  • Reduzierung der Stromkosten um geschätzt 40 bis 55 Prozent
  • Wegfall der Kosten für den Allgemeinstrom
  • Erhalt der Einspeisevergütung
  • Nutzung von zwei Wallboxen mit niedrigen Kosten von 20 Cent pro kWh
  • Beteiligung an der Energiewende

Vermieter:

  • Refinanzierung der Investitionskosten durch die Einspeisevergütung und die Dach-Pacht
  • Steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten
  • Vermeidung bürokratischer Hürden
  • Einfache Abrechnung
  • Steigerung der Attraktivität der Wohnungen
  • Stärkung des Gemeinschaftsgefühls

Solidarische Balkonkraftwerke: Alle Mieter machen mit

Holger Laudeley hat mit dem Konzept „Solidarische Balkonkraftwerke“ ein weiteres Problem klassischer Mieterstromprojekte gelöst. Die Mieter behalten ihren bisherigen Stromvertrag für die Reststromlieferung. Gleichzeitig profitieren sie ohne Investitionskosten von Solarstrom vom eigenen Dach. Bei mehreren Gelegenheiten hat der Eigentümer mit den Mietern genau diese Vorteile besprochen.

Vermieter Warsch mit einer Mieterin: So funktioniert Balkonkraftwerkstechnik.
Vermieter Warsch mit Mieterin: So funktioniert Balkonkraftwerkstechnik.

Das Ergebnis: Alle Mietparteien machen mit und freuen sich über die Möglichkeit, als Mieter Anlagenbetreiber und Teilhaber an der Energiewende zu werden. „Sie spielen mir zurück, dass sie froh sind, für ihre Kinder oder Enkel etwas Gutes zu tun – und dabei selbst keinerlei Nachteile zu haben“, so Warsch. Dank der modernen Technik erhalten sie Zugriff auf die App von SunLit Solar, wo sie genau verfolgen können, was von ihrer Solaranlage gerade produziert wird.

Mieterstrom in Hamburg-Ohlsdorf: Ein Vorbild für die Zukunft?

Das Projekt „Solidarische Balkonkraftwerke“ in Hamburg-Ohlsdorf ist ein Leuchtturmprojekt, das zeigt, wie die solare Energieversorgung in Mehrfamilienhäusern erfolgreicher und effizienter gestaltet werden kann. Es ist ein Vorbild für die Zukunft und hat das Potenzial, die Energiewende in Deutschland zu beschleunigen. Warsch und Laudeley jedenfalls erhalten positive Rückmeldungen: Vom Hamburger Mieterverein, vom Netzbetreiber, von Solarverbänden, von Immobilien-Investoren und aus dem politischen Umfeld.

Die Stadt Hamburg hat gerade beschlossen, alle 420 Schuldächer im Stadtgebiet mit Solarstrom auszurüsten. Im Stadtteil Ohlsdorf dagegen gibt es bislang kaum Photovoltaikanlagen. Grund genug für den Mit-Eigentümer, rasch die nächsten Gebäude in seinem ruhigen Quartier anzugehen. „2025 werden weitere Gebäude in Angriff genommen“, ist sich Warsch sicher. Damit können die beiden Ingenieure weitere Vorbilder für die Zukunft schaffen – und dafür sorgen, dass das Konzept „Solidarische Balkonkraftwerke“ auch außerhalb der Stadtgrenzen Hamburgs Schule macht.

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% S Kommentare
  1. Erik Beier sagt

    Ersteinmal herzlichen Glückwunsch zu diesem Projekt – wunderbar, was man mit freien Gedanken und der klugen Kombination von verschiedenen Betriebskonzepten so auf die Beine stellen kann => zum Nutzen aller Beteiligten.
    Eine Frage stellt sich mir aus wirtschaftlicher Betrachtungsweise: Mit 280 TEUR Investitionskosten hätte man ja auch ein klassisches Mieterstrommodell gut auf die Beine stellen können und durch die Zentralisierung (WR und Batterien) noch Synergieeffekte gehoben. Dann wäre doch auch ein solidarischer PV-Preis z.B. durch Zweipreis-System möglich gewesen. Gab es hier eine besondere finanzielle Förderung als „Leuchtturm“-Projekt?

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Herr Beier,

      nein, es gab nicht wirklich eine Förderung als Leuchtturm.

      Der klassische Mieterstromprojekt-Weg hätte zu erheblichen Mehrkosten und Mehraufwand geführt. Daher wurde der beschriebene Weg beschritten.

      BG Martin Jendrischik

  2. Philip sagt

    Es ist etwas irreführend, dass hier von Balkonkraftwerken die Rede ist. Faktisch hat das mit einem BKW nichts zu tun, außer, dass es ähnliche Komponenten sind. Die Grundsätzliche Idee ist aber durchaus gut. Mich würden ebenfalls die Antworten auf die Fragen von Markus Neuberg interessieren.

    Vielen Dank und viele Grüße aus Berlin

    1. Philip sagt

      Ergänzend würde mich brennend interessieren, wie das ganze messtechnisch funktioniert. Dienen die Shellys als abrechnungsrelevante Zähler für die Einspeisevergütung? Wie genau sieht das Messekonzept aus?

      Vielen Dank vorab.

    2. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Philip,

      die Fragen von Markus haben wir weitestgehend beantwortet. Ich hoffe, das hilft weiter.

      Das Messkonzept ist simpel: Über die Zweirichtungszähler, die der Netzbetreiber statt der bisherigen digitalen Zähler einbauen wird, wird die EEG-Einspeisevergütung abgerechnet.

      Gleichzeitig wird dessen Strombezug aus dem Netz mit dem Strombezug der jeweiligen Wohnung in den letzten drei Jahren im Durchschnitt verglichen. Aus diesem Vergleich resultiert der Solarstrom-Eigenverbrauch bzw. anders ausgedrückt die Einsparung der Mieter. Und genau dieser Einsparung wird hälftig zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Das erfolgt in Form einer Dach-Pacht.

      Die Shellys erfüllen eine andere Funktion: Sie dienen dazu, zu entscheiden, was mit dem Solarstrom passiert, der im Zwischenspeicher ist: Entweder der geht in die Wohnung, um den dortigen Stromverbrauch abzudecken oder er geht als Überschuss ins öffentliche Netz (vorausgesetzt der Speicher ist voll).

      War das klar ausgedrückt?

      Viele Dienstagsgrüße, Martin

  3. Tobias Ruch sagt

    Hallo Herr Jendrischik,

    danke für die weiteren Details. So ist es für mich verständlich. Die 2x800W wurden dann wahrscheinlich aus praktischen Gründen genommen, weil damit eben 4 Module gut betrieben werden können (Hätte auch ein Mikrowechselrichter mit 4 Eingängen und 1500/1600W sein können). Mit Einspeisevergütung wären ja mehr als 1600W möglich, aber vermutlich dann für den typischen Mieter weniger sinnvoll/wirtschaftlich.

    Besten Dank & schönen Sonntag

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Herr Ruch,

      es geht Herrn Laudeley auch ganz klar um technische Redundanz. Gerade, weil Wechselrichter Komponenten sind, die immer mal kaputtgehen. Und: Es ist auch ein Thema der Verfügbarkeit – der bevorzugte Lieferant SunLit Solar kann die 800er in großen Stückzahlen liefern, 1600er sind dagegen selten.

      Und ja: Die Mieter haben im Schnitt 1800 kWh Verbrauch. Erste Messungen zeigen, dass mit dieser Konstellation recht hohe Autarkiegrade zu erwarten sind. „Mehr“ macht dann auch wenig Sinn – und mehr Platz war dann auch nicht auf dem Dach.

      BG Martin Jendrischik

  4. Tobias Ruch sagt

    Hallo Herr Jendrischik,

    so ganz ist das mit den 2x800W nicht klar. Die 800W für Steckersolargeräte gelten ja pro Zähler. Ich habe nichts gefunden, dass bei einem geprüften Stromkreis 2x800W erlaubt sind und die Vereinfachungen von Balkonkraftwerken bestehen bleiben. Sobald man über 800W geht, sind auch weiterführende Anmeldepflichten nötig (ob man dabei auf die Einspeisevergütung verzichten kann, weiß ich nicht).

    Wegen 1 Zähler pro Mieter (nötig wegen der freien Wahl des Stromanbieters durch den Mieter) kann die Anmeldung der ganzen Minianlagen auch nicht als eine Anlage in Summe erfolgen, sondern müsste pro Zähler erfolgt sein. Bei über 800W muss das dann ein Elektriker machen und dann wären auch 2x800W keine Grenze mehr – zumindest rechtlich nicht.

    Falls ich hier falsch liege und bei extra Stromkreis tatsächlich 2x800W erlaubt sind und trotzdem die ganzen Vereinfachung gelten, dann wäre das eine sehr gute Nachricht und würde mich über die entsprechende Quelle (Gesetzt, VDE-Norm, etc) freuen.

    Besten Dank
    Tobias Ruch

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Herr Ruch,

      vielen Dank für den Kommentar. Dann werde ich den Punkt noch verständlicher herausarbeiten.

      Es gibt offensichtlich das Missverständnis, das die Mini-Solaranlagen nicht angemeldet würden. Das ist falsch. Laudeley Betriebstechnik meldet die Anlagen für die Anlagenbetreiber, also die 32 Mietparteien, beim Netzbetreiber an. Es wird auch Einspeisevergütung beantragt.

      Durch die zwei Wechselrichter pro Leitung, können auch im Idealfall Anlaufströme für zB die Spülmaschine weitgehend mit Solarstrom abgedeckt werden. Das erhöht den Eigenverbrauch spürbar.

      Richtig ist: Würde die Anmeldung beim Netzbetreiber nicht stattfinden, wäre die Grenze bei einem Wechselrichter.

      Viele Grüße, Martin Jendrischik

  5. Stephan Fischer ,Bremen sagt

    Glückwunsch an die innovativen Köpfe und Macher!!! Das macht Mut, dass die Energiewende doch noch gelingen kann und vor allem von unten. Und Viele machen mit!!!

    Mit ertragreichen Grüßen von Stephan Fischer aus Bremen

    1. Martin Jendrischik sagt

      Danke, Stephan, für das positive Feedback!

  6. Neuberg sagt

    Hallo,

    vielen Dank für die zusätzlichen Informationen, das hat weitergeholfen.

    Im Artikel ist von Balkonkraftwerken die Rede. Daher bin ich von max. 800 Watt Einspeisung ausgegangen.
    Mit der Anmeldung als PV-Anlage ist natürlich mehr möglich als 800 Watt.

    Wenn es irgendwann weitere Informationen zu den nachfolgenden Punkten gibt:

    Offene Fragestellungen: Gestaltung nach der Finanzierungsphase (Pacht ja/nein?)
    ​​
    Offene Finanzfragestellungen (in Klärung mit Steuerberater und Finanzamt Stormarn): Wie wird die Abschreibung der Anlage / Teilanlagen berücksichtigt? Steuerliche Behandlung der Erträge an und von wem(Einspeisevergütungen, Pacht / Einkommensteuer & Umsatzsteuer)

    Vertragsvorschlag/-entwurf

    Abschreibung

    Würde ich mich über einen ergänzenden Artikel freuen.

    Grüße

    Markus

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo Herr Neuberg,

      gerne hier ein paar weitere Antworten. Teilweise sind die Dinge noch im Fluss, aber das ist der Stand der Dinge.

      * Nach Finanzierungs-Phase: Ist offen; es wird sich zeigen, was sich auch im Markt entwickelt. Der Eigentümer denkt über regelmäßige Reviews anzusetzen, um das Modell und den Status (z.B. Ausfallrate) zu prüfen.
      * ⁠Abschreibung: alle komplett beim Vermieter
      * ⁠Einspeisevergütung für alle steuerfrei
      * ⁠PV-Pacht ist vom Vermieter zu versteuern
      * ⁠Alles umsatzsteuerfrei, weil wohnungsbau-nah
      * ⁠PV-Pachtvertragsentwurf in Arbeit: Beteiligt ist der Mieterverein zu Hamburg und Energierechtsspezialist Dr. Legler

      Weitere Infos werden fortlaufend zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, Nachahmer zu finden. Daher ist großes Interesse vorhanden, die Erfahrungen und jeweiligen Überlegungen zu teilen.

      Ich hoffe, das hilft weiter, Martin Jendrischik

  7. Neuberg sagt

    Hallo,

    sehr schöner Artikel und Idee.

    Kann ein Kabel-/Schemaplan wie das ganze verbunden ist im Artikel ergänzt werden, um es besser zu verstehen?

    Danke für eine Rückmeldung.

    Grüße

    Warum sind zwei 800 Watt Wechselrichter je Wohnung zulässig, ist nicht nur einer mit max. 800 Watt zulässig?

    1. Martin Jendrischik sagt

      Hallo und schönen guten Tag!

      Der Kabel- und Schemaplan kann grob hier gefunden werden: https://www.wdm-services.de/technische-umsetzung

      Zwei Wechselrichter sind möglich, weil in Summe als PV-Anlage beim Netzbetreiber angemeldet wird. Daher werden zwei Wechselrichter anstatt eines gedrosselten WRs eingesetzt. Daneben können auch höhere Leistungen (max. 2-mal 800 Watt) für größere Verbraucher in einem geprüften Endstromkreis bereitgestellt werden. Das erhöht die Eigenverbrauchsquote der Wohnungen.

      Hilft das weiter?

      VG Martin Jendrischik

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