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Regierung will Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge auf den Weg bringen

Auch die Sonderregelung für Dienstwagen (nur 0,5 Prozent geldwerter Vorteil versteuern) soll bis 2030 verlängert werden.

Die Bundesregierung möchte heute ein Gesetzespaket im Kabinett auf den Weg bringen, das die Elektromobilität weiter voranbringen soll. So soll die seit Jahresbeginn gültige Sonderregelung für Elektro- und Hybrid-Dienstwagen verlängert werden. Außerdem ist u.a. eine Sonderabschreibung für Lieferfahrzeuge geplant. Die Dienstwagen-Förderung soll auch den Gebrauchtwagen-Markt für Elektroautos ankurbeln.

Arbeitnehmer, die ihren Elektroauto-Firmenwagen privat nutzen, können seit Anfang des Jahres eine Sonderregelung geltend machen. Statt 1 Prozent vom Listenpreis, muss für Elektro- und Hybridautos nur die Hälfte als geldwerter Vorteil versteuert werden. Ende 2021 läuft diese vorteilhafte Regelung für Elektroauto-Besitzer aus. Diese sogenannte Dienstwagen-Sonderregelung soll nach dem Willen der Bundesregierung bis 2030 verlängert werden.

Das hat auch damit zu tun, dass ausgediente Dienstwagen den Gebrauchtwagen-Markt für Elektroautos beleben sollen. Denn viele Menschen, gerade Pendler, werden sich in den kommenden fünf Jahren oft keinen Neuwagen leisten können, solange die Preise noch jenseits der 30.000 Euro-Marke liegen.

Der technische Fortschritt wird dazu führen, dass Elektroautos zwar besser werden und mehr Reichweite bekommen, die reinen Investitionskosten aber womöglich nur bedingt sinken werden.

Die Neuregelung mit der Sonderregelung hat seit Anfang des Jahres immerhin dazu geführt, dass der die Zahl der elektrischen Dienstwagen um 58 Prozent auf 16.900 Autos angestiegen ist. Trotzdem sind die allermeisten Dienstfahrzeuge immer noch Dieselautos.

Sonderabschreibung für elektrische Lieferfahrzeuge

Neben dieser Verlängerung der Sonderregelung für Dienstwagen, wird es auch Sonderabschreibungen für elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge geben. Diese sollen zwischen 2020 und 2030 Gültigkeit besitzen. Einmalig sind 50 Prozent der Anschaffungskosten steuerlich absetzbar. Das ergänzt die reguläre Abschreibungsmöglichkeit. Gelten soll die Sonderabschreibung für gewerblich genutzt Fahrzeuge – speziell für kleine und mittelgroße Fahrzeuge.

Daneben soll auch der Steuervorteil für Diensträder verlängert werden. Unternehmen können ihren Mitarbeitern kostenfrei Dienstfahrräder überlassen. Das wird auf Ebene der Beschäftigten nicht versteuert. Auch diese Regelung soll bis 2030 verlängert werden. Darüber hinaus soll das Job-Ticket verbessert werden: Geplant ist eine neue Pauschalbesteuerung ohne Anrechnung auf die Entfernungspauschale.

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