Streckenbezogene Fahrverbote: Bundesverkehrsministerium arbeitet an Rechtsgrundlage
Rheinische Post und Spiegel Online berichten über die Planung, streckenbezogene Fahrverbote zu erlauben / Diesel-Fahrverbot damit vom Tisch?
Vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts am Dienstag zum Thema Diesel-Fahrverbote hat das Bundesverkehrsministerium jetzt nach Berichten von Rheinische Post und Spiegel Online bestätigt, an eine, Rechtsrahmen für streckenbezogene Fahrverbote zu arbeiten. Eine solche Lösung könnte vor allem die Brennpunkte im Hinblick auf Stickstoffdioxid-Emissionen etwa am Neckartor in Stuttgarter oder in der Landshuter Allee in München betreffen. Entscheidung bei einer Regelung innerhalb der nächsten Novelle der Straßenverkehrsordnung: Kommunen könnte diese Fahrverbote erlasen, ohne dies zuvor in Luftreinhaltepläne integrieren zu müssen.
So zitiert Die Rheinische Post den Staatssektretär im Bundesverkehrsministerium Norbert Barthle (CDU):
Es soll eine neue Rechtsgrundlage zur Anordnung von streckenbezogenen Verkehrsverboten oder -beschränkungen zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor Feinstaub oder Abgasen (Stickstoffdioxid) in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geschaffen werden. Die Regelungen könnten bereits Eingang in die nächste StVO-Novelle finden, die derzeit im Hinblick auf die Schaffung von Parkbevorrechtigungen für das Carsharing erarbeitet werde und noch in diesem Jahr abgeschlossen werden soll.
Damit zeigt sich, dass die Bundesregierung offenbar damit rechnet, dass das Bundesverwaltungsgericht einen Rechtsrahmen in der Straßenverkehrsordnung fordern wird. Streckenbezogene Fahrverbote klingt aber eher nach einer Lösung, die für alle Fahrzeuge, vielleicht mit Ausnahme von Anwohnern, gelten könnte. Ob das so kommen wird, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
Streckenbezogene Fahrverbote bei Grenzwert-Überschreitungen?
Bislang sind in der Straßenverkehrsordnung nur allgemeine Lösungen möglich. Die Fahrverbote könnten gezielt bei drohender Überschreitung der stundenbezogenen Messwerte für Stickstoffdioxid ausgerufen werden. Bislang ist es der Bundesregierung nicht gelungen, gegenüber der EU den Willen nachzuweisen, die Situation, dass Grenzwerte in vielen Städten nicht eingehalten werden, entschieden zu verändern. Ein Verfahren wurde gegen Deutschland deswegen bereits eingeleitet.
Die Bestätigung des Bundesverkehrsministeriums überrascht, weil sich die Regierung bislang anderslautend geäußert hatte. Nun will man aber ganz offenbar vermeiden, dass ein Wirrwarr von ohnehin unkontrollierbaren Regeln entsteht, wenn jede Stadt eigene Entscheidungen trifft. Mittelfristige Lösung könnte aber auch eine Blaue Plakette sein, die vielfach gefordert wird oder aber Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Fahrzeugen. Deren Einführung dauert aber lange – womöglich zu lange für die EU. Ob ein Diesel-Fahrverbot damit vom Tisch ist, bleibt ebenfalls abzuwarten.
Martin Ulrich Jendrischik, Jahrgang 1977, beschäftigt sich seit mehr als 15 Jahren als Journalist und Kommunikationsberater mit sauberen Technologien. 2009 gründete er Cleanthinking.de – Sauber in die Zukunft. Im Zentrum steht die Frage, wie Cleantech dazu beitragen kann, das Klimaproblem zu lösen. Die oft als sozial-ökologische Wandelprozesse beschriebenen Veränderungen begleitet der Autor und Diplom-Kaufmann Jendrischik intensiv. Als „Clean Planet Advocat“ bringt sich der gebürtige Heidelberger nicht nur in sozialen Netzwerken wie Twitter / X oder Linkedin und Facebook über die Cleanthinking-Kanäle ein.